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FINANZEN/467: Hochschulrektorenkonferenz - Grundfinanzierung der Hochschulen verbessern (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 18.03.2014

HRK-Senat: Wahlversprechen einhalten - Grundfinanzierung der Hochschulen verbessern



Bund und Länder müssen endlich eine langfristige Lösung für eine verbesserte Grundfinanzierung der Hochschulen entwickeln. Das hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin gefordert. Er erinnerte an die einhelligen Versprechen der Regierungsparteien vor der Bundestagswahl.

Unterstützt wurde der Senat in seiner Forderung durch den Vorsitzenden der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Prof. Dietmar Harhoff, der dem HRK-Gremium das neueste EFI-Gutachten vorstellte. Die Weichen für die Weiterentwicklung des Hochschulsystems seien in den nächsten Monaten zu stellen, die Grundfinanzierung müsse verbessert werden, so Harhoff. Die Hochschulen seien hochgradig relevant für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland.

"Die Situation hat sich mit den Rekordzahlen von Studienanfängern und Studierenden ständig verschärft", sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler nach der Senatssitzung. Die laufenden Grundmittel pro Studierenden sind seit dem Jahr 2000 von 6.130 Euro auf 5.770 Euro(*) im Jahr 2011 zurückgegangen, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung sogar um über 1.000 Euro von 7.050 auf 6.004 Euro(**).

"Drei Monate nach Bildung der neuen Bundesregierung erwarten die Hochschulen ein Konzept, wie der Bund mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung stellen kann. Das ist im Koalitionsvertrag zugesagt", so Hippler.

"Während bereits über eine Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation verhandelt wird, der vor allem der außeruniversitären Forschung zugute kommt, zeichnet sich für den Hochschulbereich noch keine Lösung ab. Die Bundesregierung muss jetzt die Kraft aufbringen, gemeinsam mit den Ländern eine zukunftsfähige Basisfinanzierung für die Hochschulen zu entwickeln, mit der sie ihre vielfältigen Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Internationalisierung usw. erfüllen können."

Der HRK-Senat forderte Bund und Länder auf, möglichst schnell wieder den Gesprächsfaden über eine Änderung des Grundgesetzes aufzunehmen, um eine bessere Kooperation von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung zu ermöglichen. Einschneidende Sparmaßnahmen in einigen finanzschwachen Ländern zeigten, wie wichtig es sei, bald eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern zu finden. Professor Harhoff plädierte für eine Änderung des Artikels 91b Grundgesetz. Nur eine Verfassungsänderung könne verlässliche Perspektiven schaffen.

"Wer sich den Zustand der Hochschulgebäude oder die veraltete IT-Ausstattung in weiten Teilen der Republik ansieht, weiß, welcher Flurschaden durch fehlende Mittel bereits angerichtet wurde. Nur mit einer Kofinanzierung des Bundes lässt sich diese Entwicklung stoppen", so HRK-Präsident Hippler. Außerdem sei der stark wachsende Bereich der Drittmittelforschung nicht ausfinanziert. Eine Steigerung und langfristige Verstetigung der so genannten Overhead-Pauschale sei deshalb unerlässlich.

(*) Hochschulen ohne Medizin; neueste verfügbare Zahlen
(**) in Preisen von 2010

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 18.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014