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GEWERKSCHAFT/016: Der Weg für einen Mindestlohn in der Weiterbildung ist frei (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Juli 2012

Der Weg für einen Mindestlohn in der Weiterbildung ist frei



Berlin, 04.07.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf der Ministerin für Arbeit und Soziales, der einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildungsbranche vorsieht.

"Das ist eine gute Nachricht für die rund 26.000 Beschäftigten", betonte Petra Gerstenkorn, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. "Damit ist der Weg frei, um flächendeckend tarifliche Mindeststandards zu etablieren und das Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche zu stoppen. Künftig sollen Lohnuntergrenzen von 12,60 Euro in Westdeutschland und 11,25 Euro in Ostdeutschland allgemeinverbindlich gelten. Träger, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten und auf Billigangebote setzen, haben künftig ausgedient", unterstrich Gerstenkorn.

Eine positive Wirkung des branchenweiten Mindestlohns auf die Qualität der Bildungsangebote verspricht sich Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW: "Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn lenkt den Blick bei der Auswahl eines Bildungsträgers wieder stärker auf die Qualität des Angebotes statt nur auf die Kostenseite."

Durch die massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und die Gehälter derer, die ihren Job behalten konnten, drastisch abgesenkt worden.

Vor diesem Hintergrund hatten ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung 2011 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages gestellt. Der Weg dazu sei mit der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts geöffnet worden, erklärten die Gewerkschafterinnen.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.07.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2012