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GEWERKSCHAFT/059: Für mehr Qualität in Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten! (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 18. März 2015

Für mehr Qualität in Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten!

Expert(inn)engespräch zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen mit Vertreter(inne)n aus Bundestag und Ministerien am 18. März 2015 in Berlin


Berlin: Ein noch nie dagewesenes breit aufgestelltes Bündnis, bestehend aus den Akteur(inn)en des Bereiches der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung ist heute bei einem Expert(inn)engespräch sowohl mit den arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Sprecher(inne)n der Fraktionen des Deutschen Bundestages als auch mit Vertreter(inne)n der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft über die geplante Reform des Vergaberechtes für Dienstleistungen im Gespräch. Insbesondere stehen die Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III im Mittelpunkt.


Qualitätsentwicklung statt Preisdruck

"Kaum ein Bereich im Bildungswesen unterliegt dem Preisdruck des Marktes so stark wie die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung", sagt Doris Beneke, Sprecherin des Vorstandes der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit. Das bisherige Vergabeverfahren habe zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt.

Daher will das Bündnis in der von GEW und Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit organisierten Veranstaltung noch einmal klar auf die aktuellen Probleme in diesem Dienstleistungssektor hinweisen und darauf hinwirken, dass die Ausgestaltung der Reform unbedingt benötigte Veränderungen beinhalten muss, um eine gute Arbeit in der Zukunft wieder zu ermöglichen: "Qualität, Innovation und sozialrechtliche Aspekte müssen - wie es die Europäische Richtlinie für Dienstleistungen 2014/24/EU vorsieht - stärker als bisher berücksichtigt werden", so Ansgar Klinger, im GEW-Vorstand für Berufliche Bildung und Weiterbildung zuständig.


Hintergrundinformationen

Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, z.B. Baumaßnahmen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.

Das Bündnis besteht aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie BAG Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung - Bildungsverband e.V. (BBB), Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelischem Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Bereits am 16.10.2014 führte es eine öffentliche Fachveranstaltung zu den erforderlichen Veränderungen im Vergaberecht durch siehe:
http://www.bagejsa.de/publikationen-und-downloads/downloads/tagungsdokumentationen/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2015
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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