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GEWERKSCHAFT/288: Ausbildungsvergütungen in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Dezember 2018

Erstmals erhalten Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen Ausbildungsvergütungen / Bsirske: Eine historische Tarifeinigung


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eine Einigung über einen Tarifvertrag für die Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen erzielt. Ein Novum, denn bislang mussten Azubis zur/zum Diätassistentin/Diätassistenten, Ergotherapeutin/Ergotherapeuten, Logopädin/Logopäden, Medizinisch-technischen Assistentin/Assistenten, Orthoptistin/Orthoptisten und Physiotherapeutin/Physiotherapeuten ganz ohne Ausbildungsvergütungen auskommen.

"Das ist eine historische Tarifeinigung. Erstmals in der Geschichte erhalten die Auszubildenden in diesen Berufen des Gesundheitswesens eine Ausbildungsvergütung. Und dies ist ein großer Erfolg für die Auszubildenden, die diese Forderung erhoben und nicht lockergelassen haben. Das zeigt: Gewerkschaft lohnt sich", kommentierte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske die Einigung.

Inhalt der Tarifeinigung ist, dass die Ausbildungsbedingungen in diesen Gesundheitsberufen ab 1. Januar 2019 erstmals überhaupt durch Tarifverträge geregelt werden und die Auszubildenden erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten. Mit den Ländern wurde darüber hinaus vereinbart, dass die Auszubildenden zur/zum Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter wie bereits in kommunalen Bereich ebenfalls in den Geltungsbereich des Tarifvertrages einbezogen werden.

Das Ausbildungsentgelt beträgt nun im ersten Ausbildungsjahr 965,24 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.122,03 Euro. Bisher mussten die Auszubildenden ihren Lebensunterhalt während der dreijährigen Ausbildung selbst finanzieren oder ihnen standen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Darlehen zu.

An Universitätskliniken werden rund 1.800 Schülerinnen und Schüler und an kommunalen Krankenhäusern rund 1.700 Schülerinnen und Schüler in den erfassten Gesundheitsberufen ausgebildet. Bsirske wies auf die gleichstellungspolitische Bedeutung der Tarifeinigung hin, da es sich bei den Auszubildenden in den Gesundheitsberufen weit überwiegend um Frauen handelt. Der Tarifvertrag ist seit dem Wochenende wirksam. Bis dahin hatte er noch unter Widerrufsvorbehalt durch die Arbeitgeberseite gestanden.

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Quelle:
Presseinformation vom 18.12.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2018

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