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MELDUNG/233: Wissenschaftlicher Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik setzt neue Akzente (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 267 vom 9. Dezember 2011

Wissenschaftlicher Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik setzt neue Akzente


Neuer Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesverbraucherministerium ist Professor Dr. Andreas Oehler vom Lehrstuhl für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg.


Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats trafen sich heute in ihrer ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung. Professor Oehler löst Frau Professor Dr. Reisch ab, die turnusmäßig nach neunjähriger Zugehörigkeit aus dem Wissenschaftlichen Beirat ausgeschieden ist. Zu den Arbeitsschwerpunkten Oehlers gehört unter anderem der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen.

Die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats wurde in der vierten Berufungsperiode noch stärker an neue Themenstellungen und Herausforderungen angepasst. So wurden zum Beispiel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für den Beirat gewonnen, die sich im Verbraucherdatenschutz, der Verbraucherbildung oder in der Verhaltensforschung einen Ruf erworben haben. Doch auch die Bereiche Verbraucherrecht, Wirtschafts- und Haushaltswissenschaften, Ernährung sowie Nachhaltigkeit bleiben weiterhin vertreten.

Zu den Aufgaben des Beirats gehört es, die Ziele, Grundsätze und Instrumente der Verbraucherpolitik wissenschaftlich zu überprüfen und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung zu erarbeiten. Im Rahmen seiner Beratungsfunktion ist der Beirat dazu aufgerufen, Verbraucherinteressen zu erfassen, zu bewerten und so darzustellen, dass konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können. Neben Stellungnahmen zu aktuellen Themen sind für das Bundesverbraucherministerium hierbei auch fortlaufende Analysen zur Lage der Verbraucher und zu den Auswirkungen der Rechtsetzung auf die Verbraucher von Interesse.

Das unabhängige Gremium arbeitet ehrenamtlich und erstellt wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen. Die zwölf Mitglieder des Beirats werden jeweils für drei Jahre berufen und können vom Beirat bis zu drei Mal hintereinander zur Berufung vorgeschlagen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 267 vom 09.12.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2011