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LANDWIRTSCHAFT/1367: Elektronische Kennzeichnung von Schafen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. Mai 2009

DBV für freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung

Entschließung des DBV-Präsidiums zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen


Die Einkommenssituation der Schaf- und Ziegenhalter ist äußerst angespannt. Ursache hierfür sind deutlich steigende Produktionskosten und eine zunehmende Flut an überzogenen Auflagen bei sinkenden Erzeugerpreisen. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) forderte vor diesem Hintergrund gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) in einer Entschließung, die verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung zum 1.1.2010 zu unterbinden. Eine freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung wird von den Verbänden dagegen mitgetragen.

Wie es in der Entschließung heißt, ist die Verwendung der verschiedenen elektronischen Kennzeichnungssysteme noch nicht ausgereift. Daher werden sie derzeit sogar über einen von der BLE finanzierten Feldversuch in Bundesgebiet bis Ende 2010 erprobt. Diese Ergebnisse sollten abgewartet werden, um möglichen Schaden von den Tieren fernzuhalten, forderte der DBV in einer Entschließung. Mit der elektronischen Kennzeichnung sei auch kein Verbrauchervorteil verbunden. Daher würde eine Einführung zum Januar 2010 den Schaf- und Ziegenhaltern mehr Schaden bringen als sie den Verbrauchern zum Vorteil sei. Zudem wäre der Verzicht auf Kennzeichnung ein wirksamer Schutz der Schafe und Ziegen vor unnötigen Leiden, denn in der Praxis würden sich die Tiere immer wieder die Ohrmarken ausreißen.

Das DBV-Präsidium sprach sich zudem für die Wiedereinführung der Bestandskennzeichnung der Schafe und Ziegen zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels aus. Dies sei praxisbewährt und finde bereits erfolgreich Anwendung beispielsweise in der Schweinehaltung. Außerdem wären der Verbraucherschutz und die notwendigen Voraussetzungen zur Rückverfolgung der Tierbewegungen zur möglichen Seuchenbekämpfung durch die vorgenommene Kennzeichnung und Registrierung beim Eigentumswechsel der Tiere sichergestellt.

Die Entschließung des DBV-Präsidiums finden Sie im Internet unter
www.bauernverband.de/?redid=205560.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2009