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RECHT/332: Die EU verändert die Saatgutgesetze in Europa (Archipel)


Archipel Nr. 169 - Zeitung des Europäischen Bürgerforums - März 2009

LAND - WIRTSCHAFT
Die EU verändert die Saatgutgesetze in Europa

Von Jürgen Holzapfel - EBF


Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission im Jahr 2008 begonnen, das EU-Saatgutverkehrsrecht(1) zu überarbeiten. Die Änderungen sollen Ende 2010 in Kraft treten. Unter der Bezeichnung "Better Regulation" will sie beim Saatgutrecht Bürokratie abbauen und die Gesetze vereinheitlichen.


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Zurzeit wird der Saatgutverkehr in der EU durch 12 Richtlinien geregelt, die in den EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt werden. Eine Evaluation der jetzigen Gesetzgebung wurde privaten Firmen unter der Leitung des Consultingbüros "Arcadia" übertragen, welches bereits mehrfach für die Gentechnik-Industrie tätig war. Seitdem die Saatgutverkehrsgesetze in den 1960er Jahren verfasst wurden, hat sich der Saatgutmarkt zu einem internationalen Business entwickelt. Die zehn weltweit größten Saatgut-Konzerne kontrollieren inzwischen 57 Prozent des Saatgutmarktes. Vor allem diese weltweit führenden Saatgut- und Agrarchemiekonzerne - wie Bayer, Monsanto, Syngenta, Limagrain und BASF - üben auf die Änderungsvorhaben der EU entscheidenden Einfluss aus.


Vorgeschichte

Bisher war der Verkehr von Saatgut nicht eingetragener Sorten in den meisten Ländern nicht geregelt. Für einen Teil der nicht geregelten Sorten hat die EU-Kommission im Juni 2008 die Richtlinie zu Erhaltungssorten von landwirtschaftlichen Arten vorlegt. Sie soll die Vermarktung von Landsorten und regional angepassten sowie vom Aussterben bedrohten Sorten regeln. Darunter werden auch die meisten Sorten aus biologischer Züchtung, von Bauern und Bäuerinnen selbst gewonnenes Saatgut für den Verkauf und Sortengemische fallen. Entsprechende Richtlinien für Gemüsearten und Amateursorten sollen folgen.

Organisationen, die sich für die Erhaltung und Entwicklung der Sortenvielfalt und eine ökologische Landwirtschaft einsetzen, wurden in der Vorbereitung zwar angehört, aber von ihren Vorschlägen ist kaum etwas übrig geblieben. Die sogenannte "Erhaltungsrichtlinie" verfehlt das Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt in der Landwirtschaft aufzuhalten und das Saatgutrecht zu vereinfachen. Immerhin ermöglicht sie Züchtern und Züchterinnen endlich Sorten, die bisher nicht zulassungsfähig waren, zum Beispiel Sorten für die biologische Landwirtschaft, einzutragen. Andererseits baut sie bürokratische Hürden für die Eintragung auf und droht die Verbreitung nicht eingetragener Sorten zu unterbinden. Drei Anforderungen sind besonders absurd und mit enormem Kontroll-Aufwand verbunden:

der Nachweis über die Bedeutung einer Sorte für die Erhaltung der Pflanzenvielfalt;
die starke regionale Bindung der Sorten an ihr Herkunftsgebiet;
die quantitative Beschränkung ihres Anbaus prozentual zu den üblichen Handelssorten.

Dies soll verhindern, dass alternatives Saatgut der Saatgutindustrie auch nur einen Teil ihres Marktes streitig machen kann. Besonders betroffen davon sind Länder wie die Türkei oder Rumänien, in denen ein großer Teil der üblichen Sorten nicht auf den Listen der EU-Staaten steht. Weil die Bauern und Bäuerinnen das Saatgut selbst gewinnen und vermarkten, hat diese Richtlinie verheerende Auswirkungen.

Die Interessen der europäischen Saatgutindustrie werden durch den internationalen Verband zum Rechtsschutz von Pflanzenzüchtungen "UPOV"(2) auf allen Kontinenten vertreten. Die von der EU beschlossene "Erhaltungs"-Richtlinie droht bei Anwendung in anderen Teilen der Welt zu einer regelrechten "Verbots"-Richtlinie für alles einheimische Saatgut zu werden.

Selbst bei uns ist zu erwarten, dass sie die Verbreitung der Sortenvielfalt auf einige wenige Arten und Sorten beschränken wird, für die der bürokratische Aufwand kommerziell gerechtfertigt ist. Bis Juli 2009 soll diese "Richtlinie für Erhaltungssorten" von allen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.


Geistige Eigentumsrechte auf alle Kulturpflanzen?

Die Saatgutkonzerne fordern, dass ihre Rechte am geistigen Eigentum gestärkt werden. Sie wollen damit beim Saatgutverkehrsgesetz beginnen und fordern, dass Sorten durch genetische Marker identifiziert werden. Diese Forderung bezieht sich eindeutig auf den Sortenschutz. Mit genetischen Markern wollen die Konzerne die Nachweisbarkeit ihrer Sorten auf den Feldern und im Erntegut sichern. Eine Gensequenz ist auch in unfreiwilligen Einkreuzungen von Nachbars Getreide nachweisbar. Auch der Nachbau wird mit dieser Methode - angeblich - eindeutig feststellbar und durch die Einführung genetischer Marker werden alle Sorten patentierbar, so jedenfalls ist das Kalkül der Industrie.

Die Gentechnik bietet für die Industrie deshalb eine ideale Lösung, ihre geistigen Eigentumsrechte zu sichern, weil gentechnisch veränderte Sorten patentiert und auf den Feldern eindeutig festgestellt werden können. Die Bauern und Bäuerinnen sind vertraglich gebunden und die Industrie kann jederzeit wegen illegalem Nachbau gegen einen Bauern klagen, wenn sie auf seinem Feld Spuren ihrer Patente nachweisen kann. Die Prozesse von Monsanto gegen Percy und Louise Schmeiser sind die bekanntesten von vielen Fällen in Nordamerika. In Europa und in vielen anderen Teilen der Erde stößt die Gentechnik allerdings auf eine breite Ablehnung, so dass die Monopolisierung und Kontrolle des Saatgutes auf dieser Schiene nur langsam vorankommt. Dessen ungeachtet macht die Saatgutindustrie Druck, um der Gentechnik auch in Europa zum Durchbruch zu verhelfen: Sie weigert sich, das Verursacherprinzip anzuerkennen und beharrt auf Schwellenwerten, die begrenzt gentechnische Verunreinigungen in gentechnikfreiem Saatgut ohne Kennzeichnung erlauben.

Die Konzerne wollen die Vorteile von Patenten auf Pflanzen auch ohne Gentechnik nutzen. Sie fordern deshalb von der EU, dass

die Vorteile des Patentrechtes den bisherigen Sortenschutz ergänzen und die Identifikation aller Sorten auf dem Feld durch molekulare Marker ermöglicht wird;
die Prüfung für die Zulassung der Sorten von der Saatgutindustrie selbst durchgeführt werden kann;
bäuerliches Saatgut und Nachbau wegen Wettbewerbsverzerrung und sanitärer Gefahren verboten wird;
ihre Monopolrechte auf eine zugelassene Sorte von 25 auf 30 Jahre ausgedehnt werden.(3)

Damit droht die Landwirtschaft in eine völlige Abhängigkeit von den wenigen Saatgutkonzernen zu kommen, die heute den Weltmarkt beherrschen, und - nicht zufällig - mit den großen Chemiekonzernen eng verflochten sind. Die Sortenwahl entscheidet über die Notwendigkeit chemischer Dünger oder Spritzmittel, künstlicher Nährlösungen im Gemüsebau und den Wasserbedarf. Schon jetzt haben Saatgutkonzerne Patente auf nicht gentechnisch manipulierte Pflanzen angemeldet. Beispiele dafür sind die "Antischrumpeltomate" (EP 1069819 B1), antikarzinogen wirkender Brokkoli (EP 1587933 B1) und eine Melone mit besonders hohem Zuckergehalt (EP 1587933 B1). Gegen all diese Patenteintragungen gibt es breite Proteste. Durch die Einführung des Patentrechtes in die Saatgutgesetzgebung wären alle Kulturpflanzen mit einem Schlag patentierbar, der Widerstand gegen einzelne Patente sinnlos.


Die weltweite Situation zwingt zum Umdenken

Saatgut ist die Grundlage des Lebens - Jahrtausende lang hat eine Vielfalt von Sorten und Saaten die Menschheit ernährt. Wir wollen bis 2010 eine breite europäische Öffentlichkeit darüber informieren, was bei der Änderung des EU-Saatgutrechtes auf dem Spiel steht. Wir wollen nicht, dass die Saatgutkonzerne und die EU-Vertreter und -Vertreterinnen im Verborgenen verhandeln. Um auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, müssen wir unsere Ziele deutlich machen.

Für unsere Ernährungssouveränität sind die an uns weitergegebenen Kulturpflanzen der größte Schatz. Für die Erhaltung und Entwicklung dieses Schatzes muss auch die Saatgutgesetzgebung Zeichen setzen. Anstatt Monokulturen mit hoch spezialisierten Pflanzen müssen regional angepasste Sorten gefördert werden. Dies bedeutet eine Vielfalt von Sorten entgegen einem "Weltmarkt" für wenige Sorten. Sorten dürfen nicht in abgegrenzte Regionen verbannt und aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden. Vielmehr muss die Zucht regional angepasster Sorten unterstützt werden. Dafür müssen Förderungs- und Finanzierungsinstrumente entwickelt werden. Die Landwirtschaft muss aus dem hohen Energieverbrauch mit Hilfe von regional angepassten Sorten aussteigen. Sie muss die Bodenfruchtbarkeit wieder in den Vordergrund stellen anstatt durch Überdüngung mit Kunstdünger Lachgase freizusetzen.

Gentechnikfreies Saatgut ist die Grundvoraussetzung für die Erzeugung gentechnikfreier Nahrung. Deshalb fordern wir Nulltoleranz für gentechnische Verunreinigungen in gentechnikfreiem Saatgut und das VerursacherInnenprinzip. In der Überarbeitung des Saatgutverkehrsrechts liegt auch die Chance, mehr Transparenz zu schaffen, indem sämtliche manipulativen und sonstigen Züchtungsmethoden, mit denen eine Sorte entwickelt wurde, öffentlich gemacht werden. Das kann zu einer wirklichen Information der Öffentlichkeit und zum Schutz vor unbekannten Folgen beitragen.

Das sind hochgesteckte Ziele. Ihre Umsetzung beginnt damit, dass Bauern und Bäuerinnen wieder das Recht haben, Saatgut aus ihrer Ernte zu gewinnen, wie sie es seit Jahrtausenden getan haben, und zu vermarkten. Sie sind es, die den Pflanzen die Möglichkeit geben, sich an die lokalen Bedingungen anzupassen. So wird die Pflanzenvielfalt wieder eine Grundlage unserer Ernährung. Das muss in der europäischen Saatgutgesetzgebung verankert werden; im weltweiten Zusammenhang muss die Politik der "UPOV" dahingehend geändert werden, dass die Rechte der Bauern und Bäuerinnen gesichert werden.

40 Jahre lang hat die Chemie- und Saatgutindustrie behauptet, dass sie den Hunger in der Welt bekämpft. Stattdessen ist er immer größer geworden und der Energieverbrauch stetig gestiegen. Vor einem Jahr endlich hat der Weltagrarbericht IAASTD der Weltbank festgestellt, dass der größte Beitrag für die Welternährung von den Kleinbauern und -bäuerinnen erbracht wird. Mehrere hundert Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der ganzen Welt hatten den Bericht erarbeitet, der eine Wende in der Landwirtschaftspolitik fordert.


Anmerkungen:

(1) Das Saatgutverkehrsrecht bestimmt für ökonomisch relevante Arten, mit welchen Eigenschaften Sorten auf den Markt kommen dürfen und welche Qualität das Saatgut haben muss. Eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut - also die Erlaubnis, es zu vermarkten - ist, dass die Sorten zugelassen und in einen nationalen bzw. den EU-Sortenkatalog eingetragen sind.

(2) Offiziell nennt sich die UPOV "Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen".

(3) Der Sortenschutz gehört im Gegensatz zum Saatgutverkehrsrecht zu den privatrechtlichen Schutzrechten geistigen Eigentums und sichert dem/der ZüchterIn/ErfinderIn einer Sorte gewisse Monopolrechte zu. Dass im Anschluss an die Saatgutverkehrsgesetze auch der Sortenschutz angepasst wird, ist gut möglich.


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Quelle:
Archipel - Monatszeitung des Europäischen Bürgerforums
Nr. 169, März 2009, S. 1-2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2009