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VERBAND/1449: Nach dem Urteil zum Absatzfondsgesetz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 13. Februar 2009

Nach dem Urteil: Verlässlichkeit auch bei schwersten Entscheidungen


Nach dem rigorosen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz und dem folgenden Widerruf aller genehmigten Haushalts- und Rahmenpläne durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verbleibt für den Absatzfonds und die Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP nur noch die Abwicklung. Offen ist lediglich, ob es dabei zu einer geordneten Auflösung ("stille Liquidation") oder zu einer Zerschlagung durch Insolvenz kommt. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat eine dringende Forderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, durch eine sofortige Erklärung eine geordnete Auflösung und damit eine sozial verträgliche Lösung sicherzustellen.

In einem gemeinsamen Schreiben hatten Präsident Sonnleitner und die Präsidenten Werner Hilse und Udo Folgart "als Landwirte und als gewählte Vorsitzende der Aufsichtsgremien" an die Mitarbeiter von Absatzfonds, CMA und ZMP keinen Hehl daraus gemacht, dass mit der Erklärung der Nichtigkeit für den Absatzfonds und die Durchführungsgesellschaften die Geschäftsgrundlage entzogen sei. Sie seien sich sehr bewusst, dass dies viele schwerwiegende persönliche Einschnitte zur Folge habe. Sie würden sich dafür einsetzen, so die Präsidenten in ihrem Schreiben, dass dabei für jeden Einzelnen die sozialen Belange Berücksichtigung finden. Verlässlichkeit sei auch dann gefragt, wenn schwerste unternehmerische Entscheidungen erzwungen würden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Februar 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2009