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VERBAND/2138: Urteil zur Feldbefreiung Gatersleben "eine kluge Entscheidung" (AbL)


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AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Magdeburg und Berlin, 13.04.2016

Zum heutigen Urteil des Landgerichts Magdeburg zur Feldbefreiung

AbL: Eine kluge Entscheidung
Saatgut und Lebensmittelerzeugung müssen gentechnikfrei bleiben


Das Urteil des Landgerichts Magdeburg zur so genannten Feldbefreiung 2008 in der Genbank Gatersleben und die vollständige Abweisung der Forderungen des Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) bewertet der Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Georg Janßen als "eine kluge und richtige Entscheidung". Janßen weiter: "Damit wird die jahrelange rechtliche Auseinandersetzung gegen die 'Feldbefreier' wohl endlich beendet. Die AbL hat diese Auseinandersetzung begleitet. Wir haben in den Gerichtssälen miterleben können, mit welch haarsträubenden widersprüchlichen Aussagen das IPK und ihr Rechtsvertreter strafrechtlich und zivilrechtlich über hohe Schadensersatzforderungen ihre vermeintlichen Ansprüche durchsetzen wollten. Dem ist das Gericht nicht gefolgt und das ist gut so! Es widerspricht zwar bäuerlichem Denken, wenn eingesätes Pflanz- und Saatgut mutwillig herausgerissen wird. Wer aber alle wissenschaftlichen, bäuerlichen und rechtlichen Argumente gegen die risikoreiche Freisetzung von Gentechnik-Weizen in unmittelbarer Nähe der Genbank Akzessionen in Gatersleben - der Wiege des Saatguts - arrogant ignoriert, der muss sich nicht wundern, dass 2008 Hand angelegt wurde."

Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der AbL ergänzt: "Auch aktuell stehen wir vor neuen Herausforderungen in der Gentechnikdebatte. Die Bundesregierung wehrt sich immer noch gegen die Durchsetzung klarer, vom Bund erteilter bundesweiter Gentechnik-Anbauverbote, obwohl dies rechtlich möglich und von der Sache erforderlich ist, um eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft zu sichern. Gleichzeitig drohen mit den neuartigen Gentechnik-Verfahren, die die Gentechnikindustrie gerne als konventionelle Züchtung eingestuft haben will, neue Gefahren durch die Hintertür. Auch die Bundesregierung hat sich hier noch nicht klar positioniert. Für uns konventionelle und ökologisch wirtschaftende Bäuerinnen und Bauern ist jedoch klar: Die neuartigen Gentechnik-Verfahren müssen rechtlich der EU-Gentechnik-Regulierung unterzogen werden. Nur so sind eine (zu verbessernde) Risikoanalyse und -bewertung, ein Zulassungsverfahren und eine Kennzeichnungspflicht und damit die Wahlfreiheit für Züchter, Bauern und Verbraucher zu gewährleisten. Die neuartigen Techniken stehen ganz am Anfang. Wissenschaftler sagen selbst, dass sie die genauen Prozesse noch nicht verstanden haben. Auch die neuen Gentechniken dürfen deshalb nicht einfach freigesetzt oder gar angebaut werden, da es zu nicht mehr rückholbaren Auskreuzungen kommen kann. Unser Saatgut und unsere Lebensmittelerzeugung müssen gentechnikfrei bleiben! Die gentechnikkritische Bewegung ist sehr wachsam und aktiv - und hat Bauern und Zivilgesellschaft auf ihrer Seite."


Hintergrund:

Die Genbank in Gatersleben ist eine der weltweit umfangreichsten Genbanken für alte Kultur- und Getreidesorten, eine "Schatztruhe der biologischen Vielfalt". Die in der Genbank Gatersleben gesammelten und zu erhaltenden alten Getreidesorten und deren Genressourcen dienen der Sicherung der Nahrungsmittelqualität und Ernährungssouveränität weltweit. Züchter und Bauern auf der ganzen Welt können darauf zurückgreifen.

2006 genehmigte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen - direkt neben den angebauten Weizen-Ressourcen.

Selbst dem BVL war das Risiko bekannt. Der Direktor des BVL, Dr. Hans-Jörg Buhk, fügte dem Bescheid ein Begleitschreiben bei und schlug vor "aufgrund der vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank (hält er es) für geboten, den Standort für die Vermehrung der Genbank-Akzessionen [Muster] zu verlagern" (aus dem Anschreiben zum Genehmigungsbescheid des BVL, 23.11.2006).

Einwände und Unterschriftenlisten wurden abgelehnt. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nicht eingegriffen. Am 21. April 2008 zerstörten 6 junge Menschen den Freisetzungsversuch. Dem folgte ein jahrelanger Rechtsstreit.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. April 2016
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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