Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBRAUCHERSCHUTZ/947: Lebensmittelqualität so gut und sicher wie noch nie (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 26. Februar 2009

Bauern mahnen Lebensmittelhandel

Bei Pflanzenschutz gesetzliche Höchstgehalte nicht unterlaufen


Die Lebensmittelqualität ist in Deutschland so gut und sicher wie noch nie. Darauf verwies der Deutsche Bauernverband (DBV). Es sei daher nicht nachzuvollziehen, wenn Verbraucher mit Diskussionen über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse immer wieder verunsichert würden. In der öffentlichen Diskussion falle auf, dass immer wieder die Tatsache verschwiegen würde, wonach die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erst nach strengen Zulassungsprüfungen möglich sei. Auch werde der Verbraucher selten darüber informiert, dass die einzuhaltenden gesetzlichen Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen in zahlreichen Untersuchungen und Versuchen wissenschaftlich begründet sind. Bei deren Festlegung garantieren hundertfache Sicherheitszuschläge, dass keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher besteht. Die Höchstgehalte seien also gesetzlich festgelegte Vorsorgewerte, um Gesundheitsschäden auszuschließen.

Für den DBV ist es deshalb nicht hinnehmbar, wenn neuerdings Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels verstärkt niedrigere Rückstandshöchstgehalte als die gesetzlich festgelegten als Marketinginstrument oder zur Wettbewerbsstrategie verwenden. Für die betroffenen Bauern als Lieferanten gebe es somit gar ein privatrechtliches und ein gesetzliches Recht. Damit werde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen Gesetzgebung in Höchstgehalten unterlaufen. Auch der Verbraucher werde verunsichert und erhalte völlig zu Unrecht ein diffuses Bild über sichere Lebensmittel und die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Der DBV fordert den Lebensmitteleinzelhandel auf, die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte und die zugelassenen Pflanzenschutzmittel wieder uneingeschränkt als Maßstab für die Verkehrsfähigkeit und Listung der Erzeugnisse anzuerkennen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit seien auch gefordert, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit staatlich getragener Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Denn gerade auf dem Sektor des Pflanzenschutzrechts sei in der Europäischen Union viel im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes entwickelt worden, betonte der DBV. So sei die von Landwirtschaft und Gartenbau immer wieder geforderte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU weit fortgeschritten. Seit dem 1. September 2008 gelten in der Europäischen Union einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel. Die Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Richtlinie für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedürften nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament nur noch der formalen Verabschiedung durch den Europäischen Agrarrat. Damit sei in der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine sehr weitgehende Harmonisierung in Europa erreicht. Diese Harmonisierung dürfe durch eigene Grenzwerte der Unternehmen des Handels jetzt nicht in Frage gestellt werden.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Februar 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2009