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VERBRAUCHERSCHUTZ/1023: Verbrauchertäuschung bei Smoothie-Produkten? (aid)


aid-PresseInfo Nr. 15/10 vom 14. April 2010

Verbrauchertäuschung bei Smoothie-Produkten?

Kritik an Verpackungsangaben


(aid) - Smoothies - die sämigen Fruchtgetränke, die hauptsächlich aus Fruchtsaft und -püree bestehen, erobern seit drei Jahren die Supermarktregale. Wortreich und mit bunten Bildern werben die Anbieter für ihr "gesundes" Produkt. Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stufen schon seit anderthalb Jahren einige dieser Angaben für möglicherweise irreführend ein.

Auffallend erscheinen die Bilder und Sortenbezeichnungen von exotischen Früchten auf den Verpackungen. Den Hauptanteil bilden aber oft preiswerte Obstsorten wie Apfel und Banane. Diese normative Irreführung, die den Verbraucher in einer falschen Sicherheit wiegt, er hätte alles richtig verstanden, führte zu drei rechtskräftigen Verurteilungen beim Oberlandesgericht Köln und bei den Landesgerichten (LG) Hamburg und München. Die Gerichte waren sich einig, dass der Verbraucher von einem Smoothie als Ganzfruchtsaftgetränk erwarte, dass er zu einem überwiegenden Anteil aus den genannten Sortenfrüchten besteht. Ein "Mango & Pfirsich"-Smoothie muss somit, nach Ansicht des LG München, mindestens zur Hälfte aus Mango und Pfirsich zusammengesetzt sein.

Mixer auf - Frucht rein - Smoothie raus? Anbieter vermitteln den Eindruck, dass die ganze Frucht zur Herstellung verwendet wird. Worte wie "aus ganzer Frucht" oder die Abbildung von Früchten mit ihrer verwendeten Stückzahl prägen dieses Bild. Tatsächlich besteht ein Smoothie aber immer auch zu einem großen Teil aus Fruchtsaft. Und das Fruchtpüree enthält meist nicht alle verzehrbaren Anteile, wie zum Beispiel die Schale. Außerdem wird hierbei der Nährstoffverlust, der bei der Verarbeitung und Erhitzung der Früchte entsteht, ignoriert. Hinzu kommen Angaben wie "deckt ihren täglichen Bedarf an Obst und Gemüse". Dr. Birgit Rehlender von Stiftung Warentest kritisiert, dass dafür die Vergleichswerte der WHO (World Health Organisation) von 500 g genommen werden und nicht die 650 g, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt. Gemüse enthalten Smoothies selten und zu geringen Teilen, obwohl laut DGE ein ausreichender Gemüse- im Vergleich zum Obstverzehr das größere Problem in der deutschen Bevölkerung darstellt.

Nach Einschätzung von Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind auch die Früchteabbildungen mit der verwendeten Stückzahl möglicherweise kritisch zu bewerten. Wenn diese Stückzahlen nicht mit den QUID-Angaben (Quantitative Ingredient Declaration, die anteilige Mengenangabe am Gesamtprodukt) übereinstimmen oder fehlen, kann das den Verbraucher täuschen. Die irreführende Angabe von "100 % reine Frucht" eines Anbieters hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits erfolgreich abgemahnt. Der Smoothie dieses Anbieters enthielt laut Zutatenliste Milcheiweiß als Trägerstoff, was für Milchallergiker gefährlich werden kann.

aid, Andrea Kornblum


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 15/10 vom 14. April 2010
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2010