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VERBRAUCHERSCHUTZ/1033: Abschied von der Lebensmittelampel ein Sieg der Vernunft! (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. Juni 2010

Abschied von der Lebensmittelampel: ein Sieg der Vernunft!

DBV: Bei Information zu Lebensmitteln ist Wahrheit und Klarheit Gebot der Stunde


Bei der heutigen Abstimmung zur Lebensmittelinformationsverordnung im Plenum des Europäischen Parlaments haben die Europaabgeordneten nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) verantwortungsvoll den Verbraucherinteressen Rechnung getragen. "Um zu erkennen, was in den Lebensmitteln steckt, braucht es keine Bevormundung sondern klare und wahre Inhaltsangaben. Ich begrüße deshalb ausdrücklich das heutige Votum gegen die Ampel", betont DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Zuvor hatte Born sich nochmals an die Abgeordneten gewandt, um die Nährwertampel abzulehnen. Zugleich plädierte er auch gegen eine pauschale Ausweitung der Ursprungsangabe, jedoch für eine bessere Kennzeichnung von Imitaten.

Der DBV hat sich stets gegen die Nährwertampel gewandt, da damit die Verbraucher nicht sachgerecht über den Nährwert von Lebensmitteln informiert würden. Hochwertige landwirtschaftliche Produkte wie Käse, Butter, Wurstprodukte und pflanzliche Öle würden von einer solchen Regelung abgestraft. Außerdem würden einseitige Ernährungsmethoden und Fehlernährung begünstigt. Gegenüber den Befürwortern der Ampel machte der DBV deutlich, dass mittels Gesetze keine Fehlernährung beseitigt werden könne. Notwendig sei hingegen deutlich mehr Ernährungsberatung von Klein auf. In diesem Zusammenhang verwies der DBV auf die wertvolle Arbeit der deutschen Landfrauen, die in den Schulen Grundschülern beibrächten, wie sich ein gesundes Frühstück zusammensetzt. Die Politik stehe in der Verantwortung, bei den Schulmilch- oder Schulobstprogrammen noch mehr Unterstützung zu leisten.

Eine generelle verpflichtende Angabe des Ursprungs der Lebensmittel hält der DBV für nicht sachgerecht. Während eine obligatorische Ursprungsangabe für den Obst- und Gemüsebereich durchaus ihre Berechtigung habe, würde sie an die Produktionsbereiche Milch und Fleisch kaum zu bewältigende Anforderungen stellen. Zielführender sei hingegen ein Ausbau der regionalen Herkunftskennzeichnung. Mit Hilfe der geografischen Angaben könne der Verbraucher bereits heute erkennen, ob das Lebensmittel lediglich in einer bestimmten Region verarbeitet werde (geschützte geografische Angabe, g.g.A.) oder ob auch die Rohstoffe aus der Region stammten (geschützte Ursprungsangabe, g.U.). Bisher würden viele Lebensmittelhersteller von den langjährigen komplizierten Antragsverfahren hierzu abgeschreckt. Hier seien Erleichterungen und einheitliche Vorgaben zur Glaubwürdigkeit dringend erforderlich.

Erfreut zeigte sich der DBV, dass das Europäische Parlament auch eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln verlangt. Die Verbraucher müssten jederzeit erkennen, wenn von der traditionellen Herstellungsweise eines Lebensmittels abgewichen werde, also z.B. Milch oder Fleisch durch künstlich hergestellte Stoffe ersetzt werde. Die Verbraucher erwarten nach Ansicht des DBV zu Recht Wahrheit und Klarheit über die Zusammensetzung der Lebensmittel. Ebenso sei dies den Landwirten geschuldet, die in ihrer täglichen Arbeit hochwertige Grundnahrungsmittel erzeugten. Wenn diese im Anschluss mit künstlichen Zusätzen oder minderwertigen Rohstoffen "gestreckt" würden, sei darüber zu informieren.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2010