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VERBRAUCHERSCHUTZ/1132: Lebensmittel im Internet - Mehr Sicherheit beim Einkauf per Mausklick (aid)


aid-PresseInfo Nr. 5 vom 1. Februar 2012

Lebensmittel im Internet

Mehr Sicherheit beim Einkauf per Mausklick


(aid) - Im Zick-Zack-Lauf nach Feierabend durch den Supermarkt, dann auch noch lange Schlangen an den Kassen: Für viele ist der Einkauf eine kleine Tortur. Kein Wunder, dass immer mehr Waren über das Internet bezogen werden - auch Lebensmittel. Doch der virtuelle Markt hat seine Tücken. Denn manch ein online-Händler hält das Internet für einen rechtsfreien Raum, in dem er unkontrolliert seinen Geschäften nachgehen kann. Dass dies mitnichten der Fall ist, zeigt ein Pilotprojekt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Zusammen mit den Bundesländern hat das BVL ein Konzept zur Kontrolle des Lebensmittelhandels im Internet erarbeitet. Ob die Idee aufgeht, wird derzeit geprüft. Erste Untersuchungsergebnisse stimmen optimistisch. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Händler, die unerkannt bleiben wollen und im Impressum keine Angaben zu ihrer Person machen, können im Netz problemlos weiter ihr Unwesen treiben. Für den Verbraucher heißt das: Eine gesunde Portion Skepsis gehört beim Kauf im Internet stets dazu.

Derweil durchforstet eine zentrale Internet-Recherche-Einheit des BVL das Internet. Zwei Ziele hat sie im Fokus: Sie will Händler ausfindig machen, die Lebensmittel online anbieten. Außerdem sucht sie gezielt nach zwielichtig erscheinenden Angeboten. Das können etwa Nahrungsergänzungsmittel sein, die mit Wirkungen beworben werden, die eher an ein Arzneimittel denken lassen als an ein Lebensmittel. Denn die Erfahrung zeigt, dass oft derart beworbene Mittel tatsächlich Arzneistoffe enthalten, die aber aus guten Gründen nicht zugelassen sind und die die Gesundheit schwer beeinträchtigen können. Die Verbraucherzentrale NRW ermittelte gerade bei diesen Produkten in einer Stichprobe 90 Prozent Verstöße. Auch Meldungen ausländischer Behörden über unsichere Lebensmittel stehen auf der Rechercheliste der Nachforscher. Nach 20 verschiedenen Stoffen beziehungsweise Produkten suchten die Projektmitarbeiter bis dato im Netz, rund 270 Mal wurden sie fündig, circa 120 Onlineshops waren für das Angebot verantwortlich. Auf die Beanstandung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung löschten die meisten Händler ihre fragwürdigen Angebote. Und das sogar auf Dauer: Die meisten der bisher beanstandeten Produkte wurden auch nicht wieder auf anderen Internetseiten angeboten.

Ein erfreulicher Teilerfolg des Projektes ist das allemal. Doch angesichts des breiten Angebots gesundheitsschädlicher Mittel im Internet ist das kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Projekt setzt daher noch an anderen Stellen auf dem virtuellen Markt an. Redliche Händler sollen positiv mit dem zertifizierten Gütesiegel der D21-Initiative ausgezeichnet werden. Darunter vereinen sich bekannte Online-Siegel wie "trusted shop" oder "safer shopping" vom TÜV SÜD. Das Siegel beinhaltet bislang nur Kriterien zur Sicherheit der Informationstechnik und zum Vertragsabschluss. Das BVL will künftig auch lebensmittelbezogene Aspekte in den Zertifizierungskatalog aufnehmen. Ein wichtiger Punkt ist dabei, ob der Händler nach dem Lebensmittelrecht registriert ist. Das ist nämlich Pflicht - was allerdings vielen unter ihnen (noch) gar nicht bewusst ist. Händler, die ihrer Registrierpflicht ordnungsgemäß nachkommen und auch sonst alle rechtlichen Vorgaben für den Handel mit Lebensmitteln erfüllen, sollen dann künftig mit dem modifizierten Siegel der D21-Initiative werben können. Dabei sollen auch Kooperationen mit Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon geschlossen werden. Bis dahin ist es allerdings noch ein langer Weg.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.bvl.bund.de

oder direkt unter:
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/06_UeberwachungInternethandel/lm_ueberwachung_internethandel_node.html

Marktuntersuchung "Pillen und Pulver aus dem Internet":
www.vz-nrw.de
oder direkt unter:
www.vz-nrw.de/UNIQ132800603301018/link903691A.html


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 5 vom 1. Februar 2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012