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VERBRAUCHERSCHUTZ/1162: Bauernverband zum Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 30. August 2012

Verbraucherinformation: Qualität vor Quantität

DBV zum Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes



Information und Transparenz sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein hohes Vertrauen in Lebensmittel und deren Herstellungswege. Dies bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des Inkrafttretens des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September 2012. Ein Vergleich des neuen Verbraucherinformationsgesetzes mit Informationsgesetzen in anderen Ländern zeigt, dass das deutsche Gesetz den Verbrauchern hierzulande ein viel höheres Informationsrecht zusichert, als dies in anderen Staaten Europas und der Welt der Fall ist, betont der DBV.

Kritisch bewertet der DBV jedoch die mangelnde Absicherung gegen fehlerhafte Information, die für einzelne Betriebe in der Landwirtschaft und dem Gartenbau verheerende Folgen haben können. So hätten der Dioxinfall und die EHEC-Krise im Jahr 2011 deutlich gemacht, dass für eine verantwortungsvolle Verbraucherinformation nicht die Informationsmenge, sondern deren Qualität entscheidend ist. Damals hätten die Falschmeldungen bei EHEC dazu geführt, dass Gurken, Tomaten und Salat keinen Absatz mehr fanden, was verheerende finanzielle Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Erzeuger hatte. Eine umfassende Wiedergutmachung steht bis heute aus.

Der DBV bekräftigt, dass nur verlässliche Informationen echtes Vertrauen schaffen. Eine Informationsflut auf unsicherer Faktenlage erzeuge hingegen Misstrauen und Ängste bei den Verbrauchern. Der DBV erwartet deshalb einen verantwortungsvollen Umgang der Behörden mit dem neuen Informationsrecht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. August 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012