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ASYL/1065: Integrationsgesetz - Pro Asyl warnt vor schrittweiser Aushebelung des Asylrechts (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Juni 2016

Integrationsgesetz: PRO ASYL warnt vor schrittweiser Aushebelung des Asylrechts

Änderung des Asylrechts hat in einem Integrationsgesetz nichts zu suchen


PRO ASYL ist alarmiert über die jetzt öffentlich sichtbar gewordenen Änderungen des Asylrechts im geplanten Integrationsgesetz. PRO ASYL warnt vor einem Abbau des Asylrechts in Stufen. Dabei wird die längst überfällig Umsetzung der EU-Asylverfahrensrichtlinie nur in ihren restriktiven Elementen aufgegriffen. Diese sind jedoch gar nicht zwingend umzusetzen, da die Richtlinie eine Beibehaltung von günstigeren Bestimmungen erlaubt (Art 5 Asylverfahrensrichtlinie.)

Die Bundesregierung treibt den Wettlauf der Schäbigkeiten zwischen den EU-Staaten voran. Das EU-Recht dient dann als Vorwand, um Verschärfungen des deutschen Asylrechts vorzunehmen.

Verschärft wird die Möglichkeit, Schutzsuchende vom Asylrecht auszuschließen, wenn unter bestimmten Voraussetzungen ein Nicht-EU-Staat bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen. "Nachdem dann diese gesetzliche Grundlage geschaffen wird, folgen politische Verhandlungen. Der EU-Türkei-Deal ist nur der Anfang und dient als Blaupause für weitere Abkommen", warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Dies führt zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes. Das Asylrecht bleibt als Hülle stehen, immer weniger Schutzsuchende sollen es in Anspruch nehmen können. Die Bundesregierung strebt wohl an, Schutzsuchende unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb Europas zu verfrachten, wenn sie sich länger in einem Drittstaat aufgehalten haben. Bislang sieht das Asylgesetz vor, dass das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen ist, wenn die "Rückführung" nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist.

PRO ASYL wirft der Bundesregierung vor, ihre Absichten nicht öffentlich zu kommunizieren. "Eine Änderung des Asylrechts hat in einem Integrationsgesetz überhaupt nichts verloren", kritisierte Günter Burkhardt. Die Änderung wurde nach der Anhörung der Verbände versteckt in das Integrationsgesetz eingeführt. PRO ASYL fordert die Streichung der Änderungen des Asylrechts aus dem Integrationsgesetz. Bevor weitere Schritte zur Auslagerung des Asylrechts aus Europa gegangen werden, muss sich die Bundesregierung den Folgen des EU-Türkei-Deals stellen, fordert PRO ASYL.

Die vorgesehene Möglichkeit, Befragungen zur Zulässigkeit des Asylantrags, die fälschlicherweise als Anhörung tituliert werden, anderen Behörden als dem eigentlich dafür zuständigen Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen zu übertragen, bereitet den Boden für Schnellprüfungen an den Grenzen durch die Bundespolizei, wo faktisch der Zugang zu Rechtsanwälten und zur Überprüfung von Behördenentscheidungen auf dem Rechtsweg verhindert wird.

In Griechenland hat PRO ASYL die Erfahrung machen müssen, dass bei solchen pro-forma-Zulässigkeitsprüfungen die konkrete Schutzbedürftigkeit sowie die Fluchtgründe von Menschen keine Rolle spielen.

PRO ASYL hat mit Hilfe der Unterstützung von Rechtsanwälten in Griechenland und der Türkei die Folgen, die bereits jetzt sichtbar wurden, herausgearbeitet:

  • Mehr als 3.000 Personen sind faktisch ohne Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten unter menschenunwürdigen Zuständen in Griechenland in Haft
  • In die Türkei Überstellte sind zu Hunderten in Haft genommen worden
  • Überstellte werden gezwungen, ihrer "freiwilligen Ausreise" zuzustimmen oder alternativ über Monate hinweg unabsehbar in Haft zu sein

Die nun einsetzende juristische Fachdebatte, wie weitreichend oder nicht die nun vorgelegten Gesetzesänderungen sein könnten, sind juristisch und politisch zu führen. In einem Integrationsgesetz haben diese Änderungen nichts verloren.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Juni 2016
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E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2016

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