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ASYL/1135: Atempause für afghanische Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (Flüchtlingsrat SH)


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. - 14. Februar 2017

Zum Afghanistan-Abschiebestopp:
Atempause für afghanische Flüchtlinge in Schleswig-Holstein!

Flüchtlingsrat begrüßt den Kabinettsbeschluss als humanitär angemessen und rechtlich geboten.


Am heutigen Dienstag hat das Kabinett einen zunächst dreimonatigen Abschiebungsstopp nach Afghanistan beschlossen.

"Die Landesregierung zeigt damit flüchtlingspolitische Verantwortung und positioniert sich für diese besonders dieser Tage gern parteipolitischen Kalkülen geopferten Gruppe Schutzsuchender", meint Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.

Grundlage der Kabinettsentscheidung sind offenbar der icht des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Situation in Afghanistan vom 22. Dezember 2016 und der am 6. Februar veröffentlichte MA-Jahresbericht 2016. Die Vereinten Nationen zeichnen in beiden Berichten ein desaströses Bild der humanitären Situation in Afghanistan. Die Sicherheitslage am Hindukusch habe sich nochmals dramatisch verschlechtert. Insbesondere eine pauschale Einschätzung bestimmter Regionen Afghanistans als "sichere und zumutbare interne Schutzalternative" sei "nicht möglich". Insgesamt sind laut UN-Berichten im vergangenen Jahr 11.418 Unbeteiligte getötet oder verletzt worden - drei Prozent mehr als 2015. Die Zahl der Verletzten sei um sechs Prozent auf 7.920 Menschen gestiegen. 3.498 seien getötet worden, jede*r dritte Tote sei ein Kind.

Der UNHCR äußerte zudem ernste Bedenken an der im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Schutzquote für Afghan*innen in Deutschland, die in auffälligem Kontrast zur Lage am Hindukusch steht.

Kritiker des Abschiebungsstopps tragen derzeit vor allem Bedenken an seiner Rechtmäßigkeit vor. "Diese Kritik ist aber völlig unberechtigt", erklärt Link und stellt fest: "Auf Grundlage des UNHCR-Berichts und anderer Erkenntnisquellen ist eine Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan humanitär angemessen und rechtlich sogar zwingend. Die Landesregierung erfüllt mit dem Beschluss nicht weniger als ihre Pflicht."

Mit Blick auf die bedauernswerte Zustimmung Schleswig-Holsteins zum chiebepaket von Bund und Ländern vom 9. Februar würdigt der Flüchtlingsrat dennoch die immerhin zu Abschiebungen nach Afghanistan bestehende klare Linie der Landesregierung: "Während Bundesinnenminister de Maizière wider besseres Wissen weiter auf Abschiebungen nach Afghanistan besteht, nimmt die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Bundesländern die Expertise des Hohen Kommissars ernst", so Martin Link. Die Hoffnung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein und vieler anderer Organisationen auf einem bundesweiten Abschiebestopp blieb indes unerfüllt.

Am 11. Februar fanden bundesweit Demonstrationen und in Schleswig-Holstein an zahlreichen Orten öffentliche Aktionen gegen Abschiebungen nach Afghanistan statt.


Mehr Informationen zur Lage in Afghanistan:
http://www.frsh.de/artikel/updated-abschiebungen-nach-afghanistan/

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Quelle:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel
Telefon: ++49 431 735 000, Fax: ++49 431 736 077
E-Mail: office(at)frsh.de
Internet: www.frsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

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