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ASYL/1391: »Hau-Ab«-Gesetz im Bundesrat - Appel an Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. Juni 2019

»Hau-Ab«-Gesetz im Bundesrat:
PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen

PRO ASYL: Gesetzentwurf ist rechtswidrig und bedeutet integrationsfeindliche Ausgrenzung auf Kosten von Ländern, Kommunen und Betroffenen


PRO ASYL appelliert an die Bundesländer, das »Hau-Ab«-Gesetz am Freitag im Bundesrat (TOP 9) abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. »Dieses Gesetz ist integrationsschädlich, in Teilen rechtswidrig und ein unglaublicher Angriff auf den Rechtsstaat. Die Länder und die Kommunen werden für die Abschreckungs- und Desintegrationspolitik der Bundesregierung einen hohen Preis in Millionenhöhe zahlen«, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Die Treue zur GroKo darf nicht über den Länderinteressen und dem Rechtstaat stehen. Wir fordern, dass die Bundesländer am Freitag Rückgrat zeigen. Sich durchmogeln und auf die Enthaltungsvariante setzen wird dem Gesetz zur Mehrheit verhelfen. Wir fordern die Länder auf, das Gesetz abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen«.

Auf Kritik stößt das sich abzeichnende Abstimmungsverhalten einiger Bundesländer wie z.B. Rheinland-Pfalz. Laut Agenturberichten will sich das Land aufgrund einer Entscheidung der Ministerpräsidentin enthalten. »Hier Parteiinteressen der Sache vorangestellt. Dieses Verhalten ist unverantwortlich. Die Treue zur GroKo und die Rolle als Interimsspitze der SPD darf nicht über Landesinteressen und rechtsstaatliche Gesichtspunkte gestellt werden«, kritisiert Burkhardt.

PRO ASYL fordert, dass Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und weitere, aus denen es in den Ausschüssen oder von politischer Seite Kritik am Gesetz gab, dieses ablehnen. »Wir erwarten, dass die Ministerpräsidenten dieser Länder nicht dem schlechten Vorbild der sozialdemokratischen Kollegin folgen und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen«, so Burkhardt.

PRO ASYL stimmt der Einschätzung der Ausschüsse des Bundesrates zu, dass das »Hau-Ab«-Gesetz zu Unrecht vom Bundestag als nicht zustimmungspflichtig eingestuft wurde. Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Länder aktiv den Vermittlungsausschuss anrufen muss. Mit einer Enthaltung wird die Wahrscheinlichkeit steigen, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung in Kraft tritt, da Enthaltungen nicht mitzählen.

Nach den Empfehlungen der Fachausschüsse der Bundesländer wird das »Hau-Ab«-Gesetz zu Mehrkosten führen und ist deshalb zustimmungspflichtig. Allein die baulichen Maßnahmen für die ca. 3.000 Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden allein in NRW zu einer geschätzten Investitionssumme von 150 Millionen Euro führen (Bundesratsdrucksache 275/1/19, Seite 3). Die Folgekosten der Ausweitung der Zwangsisolierung in der Erstaufnahme und der Zwang, Sachleistungen zu zahlen wird zu einer Steigerung von 31,43 Euro auf 47,51 Euro bei Unterbringung in der Erstaufnahme führen (Bundesratsdrucksache 275/1/19, Seite 7). Dies ist eine Steigerung um rund 50%. Die Ausweitung der Zwangsunterbringung in der Erstaufnahme von 6 auf 18 Monate und länger bringt weitere enorme Folgekosten für die Länder mit sich: Die Kosten des menschlichen Leids, der Tatsache, dass Existenzen psychisch zerstört werden und die Integration in Ausbildung und Arbeit verhindert wird, sind enorm und nicht eingerechnet. Hier werden Menschen in die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen getrieben.

Das Gesetz ist zudem rechtswidrig, da die geplante Vermischung von Strafhaft und Abschiebungshaft die Menschenwürde verletzt und klar dem Europarecht zuwiderläuft. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat prägnant die Rechtswidrigkeit des Gesetzes dargelegt (Bundesratsdrucksache 275/1/19, Seite 4 f). Extrem problematisch ist außerdem die neue Möglichkeit, ausreisepflichtige Personen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Ausreisefrist ins Ausreisegewahrsam zu nehmen - unabhängig davon, ob es Anzeichen dafür gibt, untertauchen zu wollen. Gleichzeitig soll im Rahmen der Abschiebung den Behörden ermöglicht werden, ohne richterlichen Beschluss die Wohnung der Betroffenen zu betreten und diese zum Flughafen zu bringen.

PRO ASYL hat in einem breiten Bündnis [1] mit 21 weiteren Organisationen das sogenannte »Geordnete-Rückkehr«-Gesetz aufgrund von rechtswidrigen Regeln und Neubestimmungen, die zur Ausgrenzung führen, abgelehnt und dazu aufgerufen, gegen das Gesetz zu stimmen - noch bevor es in letzter Minute im Bundestag noch weiter verschärft wurde.


Anmerkung:
[1] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. Juni 2019
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2019

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