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ASYL/1466: Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - 29. März 2020

Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten Geflüchtete als Erntehelfer_innen:

Absurde Beschäftigungsverbote müssen nun beseitigt werden!


Der Flüchtlingsrat Niedersachsen mahnt, dass Asylsuchende nicht als frei verfügbare Arbeitsreserve betrachtet werden dürfen. Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten.

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass in der Debatte um den Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer_innen bestehende Beschäftigungsverbote zunehmend in Frage gestellt werden. Etliche Geflüchtete würden die Gelegenheit gerne wahrnehmen und die Chance auf eine Beschäftigung in der Landwirtschaft nutzen.

"Es darf aber nicht sein, dass Asylsuchende als frei verfügbare Arbeitsreserve betrachtet werden, denen man nach Bedarf, wenn es die Arbeitsmarktlage gerade verlangt, Rechte zugesteht und sie ihnen dann wieder nimmt, wenn man ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt", mahnt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat fordert daher: Erteilte Beschäftigungserlaubnisse dürfen nicht wieder zurückgenommen werden, wenn der Bedarf nach Arbeitskräften in der Landwirtschaft wieder sinkt. Den Geflüchteten, die nun in der Ernte helfen, muss eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Sie dürfen nicht lediglich als verwertbare Masse angesehen werden.

Weiterhin fordert der Flüchtlingsrat, die diskriminierende Gesetzeslage zu ändern: Es ist weder im öffentlichen Interesse, Asylsuchende davon abzuhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern und ihre dringend benötigte Arbeitskraft einzubringen, noch ist es aus humanitärer Sicht zu rechtfertigen, sie durch Arbeitsverbote an der Gestaltung ihres Lebens und an gesellschaftlicher Teilhabe zu hindern.

  • Menschen im Asylverfahren und Geduldete müssen frühzeitig uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
  • Beschäftigungsverbote dürfen von Ausländerbehörden nicht als Sanktionsmittel angewendet werden, um Asylsuchende unter Druck zu setzen.
  • Das diskriminierende und rechtliche fragwürdige Prinzip der "sicheren Herkunftsstaaten" muss aufgeben und auch Asylsuchenden aus diesen Ländern die Beschäftigung frühzeitig erlaubt werden.

Schließlich weist der Flüchtlingsrat aufkommende Debatten über die Senkung des Mindestlohns entschieden zurück. Geflüchtete, die als Erntehelfer_innen arbeiten, haben wie alle anderen auch Anspruch auf eine anständige Entlohnung. Gerade in der jetzigen Krise wird deutlich, dass gute und gerechte Löhne vor der Verarmung bewahren und gleichzeitig sicherstellen, dass systemrelevante Arbeit weiter getan wird.

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12, 30173 Hannover
Telefon: 0511/98 24 60 30, Fax: 0511/98 24 60 31
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E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2020

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