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ASYL/1485: #SyriaNotSafe - Unbefristeter Abschiebungsstopp für den Folterstaat Syrien (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 12. Juni 2020

#SyriaNotSafe: Unbefristeter Abschiebungsstopp für den Folterstaat Syrien!


Anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz fordern PRO ASYL, Adopt a Revolution, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen einen unbefristeten Abschiebungsstopp für Syrien. Die ständigen Versuche, den Abschiebungsstopp aufzuweichen, müssen endlich unterbleiben.

Vom 17. bis 19. Juni 2020 treffen sich die Innenminister*innen und - senatoren in Erfurt zur zweimal jährlich tagenden Innenministerkonferenz und entscheiden dort unter anderem über den Syrien-Abschiebungsstopp. Dieser wurde seit 2018 stets nur noch um sechs Monate verlängert und wird seither bei jeder Innenministerkonferenz diskutiert - verbunden mit populistischen Forderungen nach einer Aufweichung oder Beendigung des Abschiebungsstopps. Dabei gibt die Menschenrechtslage in Syrien unter der Diktatur Assads keinen Anlass, alle sechs Monate über Abschiebungen zu diskutieren: Syrien unter Assad ist ein Folterstaat. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dies auf absehbare Zeit ändert.

Der seit 2011 anhaltende Bürgerkrieg in Syrien ist nicht vorbei, die Waffenruhe in Idlib ist brüchig, die Konfliktursachen bestehen fort, mit weiteren militärischen Eskalationen ist zu rechnen. Das Assad-Regime hat sich mit Kriegsverbrechen an der Macht gehalten, unter anderem mit Giftgasangriffen und zahllosen Bombardierungen auf Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen. Menschen, die das Assad-Regime ablehnen oder denen dies auch nur unterstellt wird, sind von Verhaftungen, Folter und der Praxis des Verschwindenlassens bedroht. Die angemessene Antwort auf die Lage in Syrien ist ein unbefristeter Abschiebungsstopp, ohne jegliche Ausnahme.

Das Ausmaß des Folterregimes der Diktatur wird aktuell in einem Strafverfahren gegen zwei Syrer vor dem Oberlandesgericht Koblenz deutlich. Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret listet die Anklage, die allein die Taten zweier Geheimdienstler in einer syrischen Haftanstalt zwischen 2011 und 2012 umfasst, Mord in 58 Fällen, Folter in mindestens 4.000 Fällen sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auf. Dieses weltweit erste Verfahren gegen Mitarbeiter des Assad-Regimes ist ein wichtiger Schritt, um die Verbrechen der Assad-Regierung aufzuarbeiten.

Indem die Innenminister- und senatoren bei der Herbsttagung 2019 die Bundesregierung aufgefordert haben, die Bedingungen für Abschiebungen in bestimmten Fällen zu schaffen, haben sie die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit diesem verbrecherischen Regime aufgefordert (vgl. TOP 28 der Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 4.-6.12.2019 [1]). Solche Vorstöße tragen zu einer Normalisierung des Assad-Regimes bei, an der auch von syrischer Seite aus gearbeitet wird. Eine solche Rehabilitierung des Regimes würde zudem Bestrebungen, den syrischen Opfern zu Gerechtigkeit zu verhelfen, zuwiderlaufen. Wie brisant eine Zusammenarbeit in dem Bereich wäre zeigt sich auch daran, dass das syrische Innenministerium und der amtierende Innenminister auf der Sanktionsliste der EU stehen, da sie unmittelbar an den Repressionen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt sind (vgl. Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien, S. 68, 78 [2]).


Anmerkungen:
[1] www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2019-12-04_06/beschluesse.pdf
[2] eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013D0255-20200217&from=DE


Die vollständigen Anliegen von PRO ASYL zur Innenministerkonferenz vom 17.-19. Juni 2020 finden Sie unter:
www.proasyl.de/wp-content/uploads/Flüchtlingspolitische-Anliegen-zur-Tagung-der-IMK-Juni-2020.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 12. Juni 2020
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2020

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