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ASYL/940: Schutz- und obdachlos in Europa trotz Flüchtlingspass (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 16. April 2015

Schutz- und obdachlos in Europa trotz Flüchtlingspass

- Diakonie und PRO ASYL fordern Freizügigkeit für Flüchtlinge in der EU nach Anerkennung
- Flüchtlinge dürfen nicht in EU-Staaten abgeschoben werden, in denen Not und Haft droht


Berlin, 16. April 2015 - Das Ausmaß der erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung von Flüchtlingen in Bulgarien reicht bis hin zur Folter in Flüchtlingsgefängnissen. Dies zeigt ein aktueller Bericht über die Situation von Flüchtlingen in Bulgarien, den PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt heute in Berlin dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, MdB Christoph Strässer, überreichte.

PRO ASYL und die Diakonie Deutschland fordern, dass Deutschland ähnlich wie bei Griechenland von Rücküberstellungen von Flüchtlingen nach Bulgarien absieht und einen sicheren Aufenthaltsstatus gewährt.

Auch in anderen EU-Staaten wie Ungarn, Malta oder Italien kommt es zu Menschenrechtsverletzungen. Flüchtlinge leiden unter Obdachlosigkeit, mangelhafter Versorgung und fehlender medizinischer Hilfe. Besonders dramatisch ist die Situation oft erst nach der Anerkennung. Dann endet meist jegliche staatliche Unterstützung. Sie sehen sich daher häufig gezwungen, in andere EU-Staaten weiterzureisen. Dort erhalten sie jedoch in der Regel aber kein Aufenthaltsrecht.

"Flüchtlinge mit erwiesenem Schutzbedarf dürfen nicht in einen EU-Staat abgeschoben werden, wo ihnen Obdachlosigkeit droht und sie keine Existenzgrundlage haben", fordert Diakonie-Präsident Lilie. "Europa ist die Region mit den weltweit höchsten menschenrechtlichen Standards im Flüchtlingsschutz. In der Praxis wird Europa diesem Anspruch oft nicht gerecht."

"Flüchtlingsschutz muss mehr sein als ein Stück Papier", erklärt PRO ASYL-Geschäftsführer Burkhardt. Gemeinsam verlangen die Diakonie und PRO ASYL, dass anerkannte Flüchtlinge dorthin gehen dürfen, wo sie in Würde existieren können, Arbeit finden und die Chance auf Integration haben. "Es darf nicht sein, dass zehntausende anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in der EU umherirren, zwischen den EU-Staaten hin- und hergeschoben werden und nirgends ankommen dürfen", so Burkhardt.

Die Not der in der EU anerkannten Flüchtlinge ist eine Folge des Dublin-Systems. EU-Randstaaten sind hierdurch für die Durchführung vieler Asylverfahren zuständig, da die meisten Flüchtlinge hier zum ersten Mal europäischen Boden betreten haben. Bulgarien etwa reagiert einerseits mit brutaler Grenzabschottung. Wer es dennoch ins Land schafft, wird oft zügig als Flüchtling anerkannt. Mit der Flüchtlingsanerkennung verlieren Flüchtlinge jedoch meist jegliche staatliche Unterstützung, was sie zum Verlassen des Landes nötigt.

Gemeinsam verlangen die Diakonie und PRO ASYL, dass Asylsuchende selbst entscheiden können, in welchem Land der EU sie Asyl beantragen. Nach einer Anerkennung soll ihnen die volle Personenfreizügigkeit zustehen.


Wie Flüchtlinge in der EU leben, beschreibt die Broschüre "Flucht ohne Ankunft - Die Misere von international Schutzberechtigten in der EU" (pdf): http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere-Flucht_ohne_Ankunft-PROASYL-Nov-2014.pdf

Den aktuellen Bulgarien Bericht von PRO ASYL "Flüchtlinge in Bulgarien: Misshandelt, erniedrigt, im Stich gelassen" finden Sie unter:
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/207/Bulgarienbroschuere.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 16. April 2015
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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