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INNEN/1608: MigrantInnen, Minderheiten und die Strafverfolgung (spw)


spw - Ausgabe 4/2009 - Heft 172
Zeitschrift für Sozialistische Politik und Wirtschaft

Die üblichen Verdächtigen?
MigrantInnen, Minderheiten und die Strafverfolgung

Von Christian Walburg


Einwanderung und gröere ethnisch-kulturelle Vielfalt bergen auch für die formellen Instanzen sozialer Kontrolle, Polizei und Strafjustiz, Herausforderungen. Vielfach werden in diesem Zusammenhang vor allem neue Konfliktpotenziale erörtert, die sich aus dem Zusammenleben in einer Einwanderungsgesellschaft ergeben können. Dabei geht es um das Erstarken von Feindbildern entlang ethnisch-kultureller Kategorien bis hin zu gewaltsamen Übergriffen auf Andersfarbige, -gläubige etc., aber auch um mögliche Folgen einer dauerhaften sozialen Ausgrenzung ganzer (zumal junger) Bevölkerungsgruppen. Für Polizei und Justiz muss es bei alledem in erster Linie darum gehen, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, einen der zentralen Grundsätze des Rechtsstaats, unter den Bedingungen einer Einwanderungsgesellschaft zu gewährleisten. Zum einen ist sicherzustellen, dass jeder den gleichen Zugang zu den entsprechenden staatlichen Leistungen erhält, etwa indem Minderheitenangehörigen der gleiche Schutz vor Straftaten gewährt und die Aufklärung solcher Taten mit gleicher Intensität betrieben wird - und das nicht nur, aber insbesondere auch, wenn sie rassistisch motiviert sind. Dieser Beitrag behandelt die sich darüber hinaus stellende Frage, inwieweit es gelingt, im Rahmen des Strafverfahrens allen Personen unabhängig von ihrer Herkunft dieselben Rechte zu gewähren und eine besonders intensive Strafverfolgung gegenüber bestimmten Personen (-gruppen) zu vermeiden.


Kriminalität oder Kriminalisierung von MigrantInnen?

In vielen Zielländern von Migration werden Einwanderer und Angehörige von Minderheiten im öffentlichen Diskurs mit erhöhter Kriminalität in Verbindung gebracht. Wie Umfragen belegen, gehören solche Argumentationsmuster nicht nur zum Standardrepertoire rechter Parteien, sondern sind darüber hinaus auch Bestandteil des (mehrheits-)gesellschaftlich geteilten, vermeintlich gesicherten Wissens über "die Anderen". Die Gleichsetzung von Fremdheit und Gefahr ist indes kein neues Phänomen. In der Kriminologie rückte mit der Etablierung des Etikettierungsansatzes die Frage ins Zentrum, inwieweit sich in der Zuweisung des "negativen Guts" Kriminalität (Sack 1968: 469) an bestimmte Bevölkerungsgruppen gesellschaftliche Machtverhältnisse und das Bedürfnis zu deren Aufrechterhaltung widerspiegeln. Während hierbei zunächst vornehmlich der Vorwurf der "Klassenjustiz" im Raum stand, wird diese Perspektive seit der Verfestigung des Aufenthaltes der ArbeitsmigrantInnen, ihrer Familienangehörigen und Nachkommen ergänzt um Machtbeziehungen entlang ethnisch-nationaler Zugehörigkeiten, die - so die These - (mit-) verantwortlich sind für teilweise zu beobachtende erhöhte Kriminalitätsanteile Nichtdeutscher in den offiziellen Kriminalstatistiken.

Bei der Kriminalität, wie sie sich nach dem Aktivwerden der Strafverfolgungsorgane darstellt und in offiziellen Kriminalstatistiken von Polizei und Justiz präsentiert, handelt es sich um ein Produkt sozialer Definitionsprozesse. Aus einer grundsätzlich unbegrenzten Anzahl an (von mal mehr und mal weniger Menschen als unerwünscht angesehenen) Handlungen, die eine Gesellschaft als Verbrechen betrachten kann, wird erst durch die Arbeit des Gesetzgebers, die Anzeigeerstattung durch die Bevölkerung und die Entscheidungen von Polizei und Justiz eine Straftat. Auf all diesen Ebenen sind Effekte denkbar, die sich in erhöhten Kriminalisierungsrisiken unter MigrantInnen sowie Minderheitenangehörigen niederschlagen können.


Die Macht der Anzeigeerstatter

Ein gewichtiger Faktor greift hierbei schon vor dem Tätigwerden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten. So werden rund 90 Prozent der in der Kriminalstatistik erfassten Straftaten der Polizei durch Anzeigen aus der Bevölkerung bekannt. Aus empirischen Untersuchungen hierzu gibt es klare Belege dafür, dass TäterInnen dann eher angezeigt werden, wenn sie nicht zur - wie auch immer definierten - Eigengruppe des Opfers gehört. Migrantinnen und Migranten weisen demzufolge in "heteroethnischen" Konfliktsituationen, das heißt bei Auseinandersetzungen mit Einheimischen oder Personen anderer ausländischer Herkunft, ein erhöhtes Anzeigerisiko auf. Abermals bestätigt wurde dieser Befund zuletzt durch die 2007/08 deutschlandweit durchgeführte Schülerbefragung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, in deren Rahmen Jugendliche der 9. Klassen unter anderem zu eigenen Opfer- und Tätererfahrungen befragt worden sind. Hierbei zeigte sich: Wenn ein einheimisches (Gewalt-)Opfer auf deutsche TäterInnen trafen, wurden diese zu 19,5 Prozent angezeigt. Waren die TäterInnen dagegen ausländischer Herkunft, so lag diese Quote bei 29,3 Prozent eine Steigerung um 50 Prozent (Baier u.a. 2009: 45). Im Einklang mit dem oben skizzierten Etikettierungsansatz werden solche Ergebnisse teilweise dahingehend interpretiert, dass einflussreichere Bevölkerungsgruppen durch verstärkte Kriminalisierung benachteiligter Gruppen ihre eigenen Privilegien gegen wahrgenommene, beispielsweise durch den medialen Diskurs um die "Ausländerkriminalität" gespeiste Bedrohungen, abzuwehren suchen. Indes findet sich eine selektive Anzeigeerstattung nicht allein auf Seiten privilegierter sozialer Gruppen. An diesen empirischen Befund anknüpfend, wird alternativ mit der typischerweise bestehenden größeren sozialen Distanz zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer Herkunft argumentiert. Damit ist gemeint, dass eine einvernehmliche Konfliktlösung ohne Zuhilfenahme der Polizei entscheidend von dem den Betroffenen gemeinsam zur Verfügung stehenden sozialen Kapital - in Form von Beziehungsnetzwerken und etablierten Kommunikationsstrukturen - abhängt, welches bei Angehörigen unterschiedlicher sozialer Milieus geringer ausgeprägt ist als bei Tätern und Opfern aus ähnlichem sozialen Umfeld (Köllisch 2009). Ungeachtet der theoretischen Einordnung belegen die vorliegenden Befunde übereinstimmend die Annahme, dass Personen ausländischer Herkunft - die Untersuchungen betreffen in erster Linie Jugendliche - in besonderem Maße von differenziellem Anzeigeverhalten betroffen sind und bereits hierdurch ein gröeres Registrierungsrisiko aufweisen als Einheimische.


Polizei: Erfahrungsgesättigte Routinen?

Was die Ebene der Polizei anbelangt, so wird teilweise vermutet, dass sprachliche Barrieren und andere besondere Ermittlungsschwierigkeiten zu einer vermehrten Einstellung von Verfahren gegen MigrantInnen führen. Bezüglich der Kontrolltätigkeit der Polizei erscheint es indes nicht unplausibel, dass gerade junge MigrantInnen, aber auch Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen im Straßenbild eher auffallen und deshalb ein erhöhtes Kontrollrisiko tragen, zumal wenn sie in ein bestimmtes Raster fallen und Stereotype bedienen. Die Frage, inwieweit Kriterien wie die Hautfarbe oder ethnische Herkunft gezielt zur Grundlage von Ermittlungen und Kontrollen gemacht werden - im Englischen wird dies diskutiert als "racial/ethnic profiling" -, hat in Deutschland bislang vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Laut dem "Minorities and Discrimination Survey" der EU-Grundrechte-Agentur haben immerhin 37 Prozent der befragten Muslime türkischer Herkunft in Deutschland angegeben, im vorangegangenen Jahr nach ihrem Eindruck wenigstens einmal just aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit kontrolliert worden zu sein (FRA 2009: 13). Auch Flüchtlingsorganisationen und Anti-Rassismus-Initiativen gehen davon aus dass selektives Überwachungsverhalten durchaus auch ein deutsches Problem ist. In Untersuchungen zum Verhältnis zwischen Polizei und Minderheiten finden sich Berichte etwa von Jugendlichen ausländischer Herkunft sowie insbesondere von farbigen AsylbewerberInnen, wonach diese nach ihrem subjektiven Empfinden im öffentlichen Raum wesentlich häufiger kontrolliert werden als andere. Umfragen unter PolizistInnen bringen überdies immer wieder deutlich ablehnende Einstellungsmuster gegenüber MigrantInnen zum Vorschein (Albrecht 2002: 339). Negative Stereotypen werden vielfach mit den alltäglichen Erfahrungen und Belastungen der Polizeibeamten im Umgang mit sozialen Randgruppen erklärt, welche typischerweise nicht durch Kontakte mit nicht straffälligen MigrantInnen korrigiert werden, da entsprechende (außerdienstliche) Kontakte häufig fehlen. Eine Ungleichbehandlung - weniger zu Lasten des "Normalbürgers" ausländischer Herkunft als vielmehr zum Nachteil bestimmter Gruppen wie AsylbewerberInnen, auf der Straße "abhängender" junger MigrantInnen, aber auch der Gruppe der Sinti und Roma - erscheinen danach als Resultat "erfahrungsgesättigter Alltagsroutinen" (Schweer u.a. 2008: 23). Bezüglich der Sensibilisierung für Formen direkter und indirekter Diskriminierung gegenüber Minderheiten scheint hier nichtsdestoweniger weiter Handlungsbedarf zu bestehen.

Die vorliegenden Untersuchungen ergeben auch Hinweise auf eine teilweise recht große Distanziertheit gegenüber der Polizei in einigen Migrantenmilieus, etwa unter AussiedlerInnen, und eine entsprechend geringere Neigung zu deren Inanspruchnahme in Konfliktsituationen. In diesem Kontext gibt es Berichte von PolizistInnen, wonach diese gerade durch junge MigrantInnen teilweise vorschnell mit dem Vorwurf ausländerdiskriminierenden Verhaltens konfrontiert werden. Die beobachtete Distanz lässt sich möglicherweise zum Teil auf ein aus manchen Herkunftsregionen "importiertes" generelles Misstrauen gegenüber der Institution der Polizei zurückführen. Zugleich dürfte hierin aber auch die Rolle der hiesigen Polizei als Repräsentant der von einigen als insgesamt diskriminierend empfundenen Mehrheitsgesellschaft zum Ausdruck kommen.


Strafjustiz: Zwischen indirekter Diskriminierung und Zunahme der Strafhärte

Zur Frage möglicher Diskriminierungen gegenüber MigrantInnen auf der Ebene der Entscheidungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten, liegen lediglich regional sowie auf bestimmte Alters- oder Deliktsgruppen begrenzte Aktenanalysen vor, die überdies kein ganz einheitliches Bild ergeben. Während sich in älteren Studien zum Teil Hinweise auf höhere Anklage- und Sanktionierungsrisiken für MigrantInnen fanden, ergeben sich aus neueren Untersuchungen etwa zu staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen keine eindeutigen Indizien für eine Benachteiligung von MigrantInnen gegenüber Einheimischen, wenn dabei entscheidungsrelevante Faktoren wie Tatschwere, Vorstrafenbelastung und Beweislage kontrolliert werden. Auffällig ist hingegen die gröere Häufigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft gegenüber MigrantInnen. Das Verhältnis zwischen verurteilten Gefangenen und Untersuchungshäftlingen wird bei deutschen Gefangenen auf 3 zu 1 beziffert, bei ausländischen Gefangenen jedoch auf etwa 1 zu 1 (Albrecht 2002: 338). Diese Situation wird vornehmlich mit einer indirekten Benachteiligung durch an sich neutrale Verfahrensregeln begründet: So spielen bei der Entscheidung über die Anordnung der Untersuchungshaft neben der Höhe der zu erwartenden Strafe vor allem Aspekte wie Art und Intensität der privaten und beruflichen Bindungen eine Rolle. Das Fehlen derartiger Bindungen und damit die Annahme von Fluchtgefahr dürfte gerade bei ausländischen Beschuldigten, die sich erst seit kurzem oder beispielsweise als Flüchtlinge in prekären Umständen in Deutschland aufhalten, leichter nachgewiesen werden können. Jedoch wird die erhöhte Untersuchungshaftquote auf Grundlage von Beobachtungen aus der Praxis teilweise auch darauf zurückgeführt, dass hiermit in einigen Fällen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie Ausweisung und Abschiebung ermöglicht werden sollen, oder dass die Untersuchungshaft gegenüber jungen MigrantInnen zum Teil die Funktion eines die Strafe vorwegnehmenden "Denkzettels" hat. Die erwähnten, als schwächer beurteilten sozialen Bindungen, dürften sich aber auch bei anderen Entscheidungen auswirken, werden sie doch beispielsweise auch bei der Frage einer vorzeitigen Haftentlassung aktuell. Dieser mögliche MigrantInnen ebenfalls indirekt benachteiligende Effekt könnte mit dafür verantwortlich sein, dass zwischen 1993 und 2003 die Zahl erwachsener ausländischer Strafgefangener deutlich zugenommen hat, während die Zahl ausländischer Tatverdächtiger und Verurteilter im gleichen Zeitraum abnahm. In einem Gutachten für den Zuwanderungsrat der Bundesregierung interpretierten die Autoren diese Daten als Hinweis auf eine deutliche Zunahme der Strafhärte gegenüber AusländerInnen (Pfeiffer u.a. 2004: 73).


Politische Maßnahmen und gesellschaftliches Klima

Was das Verhältnis zwischen Strafverfolgungsorganen und Minderheiten betrifft, so hat die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates in ihrem vierten Bericht zu Deutschland jüngst angemahnt, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die interkulturelle Kompetenz des Personals von Polizei und Justiz zu stärken und ein größeres Bewusstsein für direkte und indirekte Formen ethnischer Diskriminierung zu entwickeln (ECRI 2009: 44 ff.). Gefordert werden auch verstärkte Bemühungen um eine hinreichende Repräsentanz von Minderheitenangehörigen bei der Polizei. Zugleich äußert die Kommission die Besorgnis, dass (vor allem farbige) Opfer rassistischer Gewalt teilweise als Opfer zweiter Klasse behandelt würden. Im Hinblick auf Misshandlungsvorwürfe wird Deutschland zudem aufgefordert, unabhängige Untersuchungsstellen zu schaffen und eine effektive Ermittlung sicherzustellen. Über die damit angesprochenen Defizite hinaus ist der Prozess der Kriminalisierung durch Anzeigeerstatter, Polizei und Strafjustiz nicht unabhängig vom allgemein-gesellschaftlichen Klima. Ein sich wandelndes, etwa durch die mediale Inszenierung von Kriminalität, zunehmendes Strafbedürfnis in der Bevölkerung bleibt nicht ohne Einfluss auf das Anzeigeverhalten und die Entscheidungen der genannten Institutionen. Soweit daneben soziale Probleme wie Kriminalität im öffentlichen Diskurs weiter ethnisiert werden, überrascht es nicht, dass MigrantInnen erhöhten Anzeige- und Kontrollrisiken ausgesetzt sind. Diese erhöhten Risiken sind, gerade wenn sie sich verstetigen, unbefriedigend und es gilt sie zu beachten, wenn über die Kriminalitätsbelastung von MigrantInnen gesprochen wird. Dies zumal dann, wenn die aktuell diskutierten und nach republikanischem Verständnis höchst problematischen Vorstöße zur Erfassung ethnischer Kriterien in den Kriminalstatistiken umgesetzt werden sollten.


Christian Walburg ist Doktorand am Institut für
Kriminalwissenschaften
der Universität Münster.


Literatur:

• Albrecht, Hans-Jörg (2002): Polizei, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in multi-ethnischen Gesellschaften. In: Donatsch, A., Forster, M., Schwarzenegger, Ch., Strafrecht, Strafprozessrecht und Menschenrechte. FS für Stefan Trechsel, 355-372.

• Baier, Dirk / Pfeiffer, Christian / Simonson, Julia / Raubold, Susann (2009): Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. KFN Forschungsbericht Nr. 107. Hannover.

• ECRI - European Commission against Racism and Intolerance (2009): ECRI Report on Germany. Fourth monitoring cycle. Straßburg: Europarat.

• FRA - European Union Agency for Fundamental Rights (2009): European Union Minorities and Discrimination Survey. Data in Focus Report 2: Muslims.

• Köllisch, Tilman (2009): Vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Zur Theorie und Empirie selektiver Kriminalisierung Jugendlicher bei Körperverletzungsdelikten. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 92, 28-53.

• Pfeiffer, Christian / Kleimann, Matthias / Petersen, Sven / Schott, Tilmann (2004): Probleme der Kriminalität bei Migranten und integrationspolitische Konsequenzen. Expertise für den Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration der Bundesregierung. Hannover: KFN.

• Sack, Fritz (1968): Neue Perspektiven in der Kriminologie. In: F. Sack. & R. König (Hrsg.), Kriminalsoziologie. Frankfurt: Akademische Verlagsgesellschaft, 431-475.

• Schweer, Thomas / Strasser, Hermann / Zdun, Steffen (2008): "Das da draußen ist der Zoo, und wir sind die Dompteure". Polizisten im Konflikt mit ethnischen Minderheiten und sozialen Randgruppen. Wiesbaden: VS.


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Quelle:
spw - Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft Ausgabe 4/2009,
Heft 172, Seite 29-33
mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2009