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INNEN/1684: Maßnahmen gegen Rechtsextremismus (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 18.11.2011

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus


Aus aktuellem Anlass sind der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, am 18. November mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern sowie den Leiterinnen und Leitern der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Berlin zu einer Besprechung zusammengekommen.

Auf der Sondersitzung ging es um die bisherigen Erkenntnisse aus dem aktuellen Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft in Sachen "Nationalsozialistischer Untergrund" und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. In einer anschließenden Pressekonferenz stellten Bundesinnenminister Friedrich, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der hessische Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz Boris Rhein, Generalbundesanwalt Harald Range, sowie die Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts, Heinz Fromm und Jörg Ziercke, die Ergebnisse des Gesprächs vor.

Die Justiz- und Innenminister von Bund und Ländern einigten sich auf die Einrichtung einer Verbunddatei für gefährliche Rechtsextreme sowie auf ein gemeinsames "Abwehrzentrums Rechtsextremismus". Als Vorbilder sollen die bereits vorhandene Datei zu islamistischen Terroristen ("Anti-Terror-Datei") und das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Berlin-Treptow dienen. Möglichst schon in der kommenden Woche soll eine Arbeitsgruppe die konkrete Einrichtung einer Verbunddatei besprechen.

Bundesinnenminister Friedrich: "Die Justiz- und Innenminister von Bund und Ländern sind sich einig, dass wir mit aller Kraft den rechtsextremistischen Gewalttaten entgegentreten und die freiheitliche demokratische Grundordnung in unserem Land schützen müssen." Zu den nun zu ergreifenden Maßnahmen und Möglichkeiten sagte Friedrich weiter: "Wir haben beschlossen, eine Verbunddatei aus den vielen bereits bestehenden Einzeldateien bei den Polizeien und Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern zu bilden. Dort werden alle Informationen, die die unterschiedlichen Sicherheitsbehörden haben, zusammengeführt, wie wir dies auch schon im Bereich des islamistischen Terrorismus nach den Anschlägen von 2011 aufgebaut haben und erfolgreich praktizieren. Bei der geplanten Verbunddatei müssen wir allerdings einen Schritt weiter gehen, denn dort geht es nicht nur um terroristische Strukturen, sondern bereits um extremistische Strukturen, die in terroristische Aktionen einmünden können. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, wird eine Arbeitsgruppe ab der kommenden Woche erarbeiten."

Gegenstand des Gesprächs war auch die Diskussion um die Aufnahme eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens. Einigkeit bestand darin, dass ein neues NPD-Verbotsverfahren nicht scheitern dürfe. Zunächst müsse daher eine detaillierte Prüfung erfolgen. Dazu sagte Bundesinnenminister Friedrich: "Es ist wichtig, sich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus auf Quellen aus der Szene stützen zu können. Seit 1990 ist es gelungen, zehn rechtsextremistische Vereine zu verbieten. Dies wäre in fast keinem Fall ohne den Einsatz von V-Leuten möglich gewesen. Die Risiken, die durch die Abschaltung von V-Leuten im Rahmen eines NPD-Verbotsverfahrens entstehen, müssen genau abgewogen werden."

URL der Meldung:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/11/rechtsextremismus.html

Weitere Information:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Sicherheit/Extremismus/vereinsverbote.html


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. November 2011
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2011