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WISSENSCHAFT/922: Sondersitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22.04.09 (idw)


Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - 22.04.2009

Sondersitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22.04.09

GWK verabschiedet ihren Vorschlag für die Weiterführung von Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation


Die GWK hat in ihrer Sondersitzung am 22. April 2009 ihren Vorschlag für die Fortschreibung der drei großen Vorhaben den "Hochschulpakt", die "Exzellenzinitiative" und den "Pakt für Forschung und Innovation" verabschiedet: Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern berieten die notwendigen Vereinbarungsentwürfe nach Art. 91 b Absatz 1 GG. Die Vorschläge für die Weiterführung der drei Pakte werden nun unter Berücksichtigung der laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entscheidung vorgelegt. Zuvor wird die Finanzministerkonferenz um Stellungnahme gebeten.

Alle drei Vorhaben zusammen umfassen ein Finanzvolumen von rund 18 Mrd. Euro bis zum Jahr 2019 und werden als gemeinsamer Beitrag von Bund und Ländern erheblich zum Erreichen des auf dem Qualifizierungsgipfel in Dresden vereinbarten Zehn-Prozent-Ziels beitragen: dieses Ziel beinhaltet die Verabredung von Bund und Ländern, dass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen soll.

Der GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: "Heute ist ein guter Tag für Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Mit einem Gesamtpaket von 18 Mrd. Euro, das Bund und Länder heute in der GWK geschnürt haben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsgestaltung in Deutschland".

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Annette Schavan: "Mit diesem Paket stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Forschung. Gerade in diesen Krisenzeiten müssen wir ein deutliches Signal senden und die richtigen Prioritäten setzen - nämlich verstärkt in Bildung und Forschung investieren."

Der bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt soll gemäß des Vereinbarungsentwurfs für eine zweite Phase bis zum 31. Dezember 2015 fortgeschrieben werden. Er enthält weiterhin in Artikel 1 das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und in Artikel 2 das Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (Overhead).

Wesentliche Kernpunkte der zweiten Programmphase sind:

• Grundlage für die Fortschreibung sind entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2008 bundesweit zu erwartende 275.420 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005, für die der Bund eine Mitfinanzierung übernehmen will.

• Pro zusätzlichem Studienanfänger sollen für die zweite Programmphase 26.000 Euro, verteilt über vier Jahre, zur Verfügung stehen; hiervon übernimmt der Bund die hälftige Mitfinanzierung und die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Damit sollen pro Studienanfänger 4.000 Euro mehr zur Verfügung stehen als in der ersten Programmphase des Hochschulpakts. Mit dieser Erhöhung wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Lehre geleistet.

bull; Die besonderen Ausgangslagen der neuen Länder und der Stadtstaaten sollen bei der Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt werden:

Trotz gegenläufiger demographischer Entwicklung sollen die im Jahre 2005 vorhandenen Studienanfängerkapazitäten in den neuen Ländern weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Dazu soll der Bund den neuen Ländern eine zusätzliche Sonderfinanzierung in Höhe von rund 180 Millionen Euro gewähren. Auch die alten Flächenländer beteiligen sich solidarisch an dem Erhalt der in den neuen Ländern vorhandenen Studienkapazitäten: sie stellen 5 Prozent der ihnen vom Bund aus dem Hochschulpakt jährlich zufließenden Bundesmittel den neuen Ländern zur Verfügung.

Für die Stadtstaaten, die Ausbildungsleistungen auch für ihr Umland erbringen, werden die Basiszahlen (Studienanfängerzahlen) des Jahres 2005 gesenkt: für Bremen um sieben Prozent und für Hamburg und Berlin um fünf Prozent. Alle darüber hinaus gehenden Studienanfänger werden mit Mitteln des Hochschulpaktes gefördert. Berlin wird darüber hinaus aufgrund seiner in der Medizinerausbildung vorgehaltenen Studienplätze an der Pauschale für die neuen Länder mit zehn Millionen Euro partizipieren.

• Die Länder werden die notwendigen Maßnahmen für ein qualitativ hochwertiges Studium, für die sog. MINT-Fächer und für die Förderung von Frauen in eigener Verantwortung vornehmen.


Wie bereits der Hochschulpakt I enthält auch die Fortsetzungvereinbarung in einem zweiten Teil Aussagen zur Finanzierung von Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsvorhaben: Bund und Länder werden diese Programmpauschalen in Höhe von 20 % der Projektkosten in der bisherigen Form bis 2015 fortsetzen. Hierdurch erhalten die Hochschulen rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich. Auch in der 2. Programmphase des Hochschulpaktes übernimmt der Bund die Finanzierung der Programmpauschalen zu hundert Prozent. Diese Sonderfinanzierung soll nach einer Evaluation Ende des Jahres 2013 mit dem Ziel einer gemeinsamen Finanzierung der Programmpauschalen durch Bund und Länder überprüft werden.

Die im Jahr 2006 von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Exzellenzinitiative hat eine außerordentlich positive Wirkung entfaltet. Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte haben einen starken Wettbewerbsprozess unter den deutschen Hochschulen angestoßen und wichtige Impulse für innovative Entwicklungen gesetzt. Mit der Weiterförderung der Exzellenzinitiative wird diese Entwicklung fortgesetzt und verstärkt.

Die Fortsetzung der Exzellenzinitiative beruht auf folgenden Eckpunkten:

• Das Programm läuft bis zum Jahr 2017 und ist mit rund 2,7 Milliarden Euro dotiert (gegenüber 1,9 Milliarden Euro in der ersten Förderrunde). In einem wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbsverfahren sollen Neuanträge und Fortsetzungsanträge eine gleichberechtigte Chance erhalten. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und dem jeweiligen Sitzland der einzelnen Projekte im Verhältnis 75:25 getragen.

• Das Programm wird in seiner bisherigen Struktur mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte beibehalten. Für Graduiertenschulen werden Fördermittel in einer Bandbreite zwischen 1 und 2,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen (insgesamt rund 60 Millionen Euro jährlich), für Exzellenzcluster liegen die vorgeschlagenen Bandbreiten zwischen 3 und 8 Millionen Euro pro Jahr (insgesamt rund 292 Millionen Euro jährlich). Für Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung sollen jährlich insgesamt rund 142 Millionen Euro zur Verfügung stehen: Angestrebt wird eine Förderung von bis zu fünf Neuanträgen bei einer Gesamtzahl von maximal zwölf geförderten Zukunftskonzepten.

• Für die zweite Förderrunde ist für Neu- und Fortsetzungsanträge ein gemeinsamer Entscheidungstermin im Sommer 2012 mit Bewilligung zum November 2012 vorgesehen. Dies macht einen Beginn des Verfahrens für die 2. Förderphase im Sommer 2010 erforderlich.


Bereits im Herbst 2008 hat die GWK mit der Verabschiedung der forschungspolitischen Inhalte im Zeitraum von 2011 bis 2015 wichtige Weichenstellungen für die Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation vorgenommen. Heute hat sich die GWK nun auch über die finanziellen Rahmenbedingungen des Paktes verständigt: Bund und Länder stellen den Wissenschaftsorganisationen eine jährliche Steigerung ihres finanziellen Zuschusses um 5 % in Aussicht, außerdem sollen Sondertatbestände wie zum Beispiel Neuaufnahmen oder Änderungen in der Förderform zusätzlich dotiert werden. Der Pakt für Forschung und Innovation versetzt die Wissenschaftsorganisationen in die Lage, strategische Maßnahmen fortzusetzen und weiterzuentwickeln, vorhandene Instrumente qualitativ und quantitativ auszubauen sowie neue Instrumente zu entwickeln, zu erproben und zu etablieren. Die mit dem Paktverbundene finanzielle Planungssicherheit ist ein wesentliches Element für die entsprechende strategische Planung der Forschungsorganisationen.

Die Vereinbarungsentwürfe zum Hochschulpakt und zur Exzellenzinitiative sowie der Wortlaut des Paktes für Forschung und Innovation sind in Kürze im Internet abrufbar unter:
www.gwk-bonn.de/aktuelles

Weitere Informationen unter:
http://www.gwk-bonn.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution337


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Rebekka Kötting, 22.04.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2009