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MELDUNG/046: Kommunalfinanzen in Zeiten der Flüchtlingsbewegungen (Universität Osnabrück)


Universität Osnabrück - Pressemitteilung vom 24. Oktober 2016

Kommunalfinanzen in Zeiten der Flüchtlingsbewegungen

Universität Osnabrück: 27. Bad Iburger Gespräche behandelten ein brisantes Thema


Wie sind Länder und Kommunen mit den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen der Flüchtlingsbewegungen insbesondere seit Mitte 2015 umgegangen? Welche politischen Entwicklungen sind zu erwarten, und wie kann in Zeiten besonderer Belastung die verlässliche Zusammenarbeit auch der Verwaltungseinheiten untereinander gesichert werden? Über diese Fragen diskutierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis bei den 27. Bad Iburger Gesprächen der Universität Osnabrück am Mittwoch, 19. Oktober.


Das Symposium "Kommunalfinanzen in Zeiten der Flüchtlingsbewegungen" fand unter der Leitung von Professor Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), und Professorin Dr. Pascale Cancik vom Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Osnabrück statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kommunalverwaltung und Wissenschaft referierten über politische, fiskalische, rechtliche und soziale Fragen, die sich aus den Flüchtlingsbewegungen und den damit verbundenen Integrationsaufgaben ergeben.

Staatssekretär Stephan Manke (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport) eröffnete die Tagung mit einem Vortrag über die aktuellen politischen Entwicklungen und die strategischen Pläne des Landes zu Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten. Professorin Dr. Dörte Diemert, Stadtkämmerin der Stadt Duisburg, gab einen Einblick in die finanziellen und finanzrechtlichen Herausforderungen, die sich durch die Flüchtlingsbewegungen ergeben, aber auch in die persönlichen Belastungen und Erfahrungen der Mitarbeiter, die sich diesen Herausforderungen seit über einem Jahr stellen. Professor Dr. Johannes Hellermann, Universität Bielefeld, sprach über Gründe und Grenzen von Solidarität. Mit seinem Referat legte er dar, dass die Verwendung des Begriffs der Solidarität im Recht problematisch sein kann, weil das Recht auf die ihm vorausliegende Solidarbereitschaft angewiesen sei: »Es braucht das Substrat. Allein den Begriff der Solidarität zu beschwören, reicht nicht«, so Hellermann.

An die Referate und die Podiumsdiskussion zu der Frage ",Wir schaffen das!? - Sind die rechtlichen Finanzierungsinstrumente ausreichend?" schlossen sich jeweils rege Debatten mit den Teilnehmern aus den Kommunen an. Die Diskutanten waren sich im Wesentlichen darin einig, dass die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen in Niedersachsen - trotz einiger Defizite im Detail - überwiegend gut und erfolgreich war und ist. Das ergiebige Symposium schloss Hartmann mit der Feststellung: »Gerade bei aktuellen, emotional diskutierten Themen ist der Dialog zwischen Recht und Politik, zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis wichtig. Ich freue mich sehr, dass diesen Dialog zu stärken den Bad Iburger Gesprächen auch in diesem Jahr wieder so gut geglückt ist!«

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Quelle:
Universität Osnabrück - Pressemitteilung Nr. 216 vom 24.10.2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2016

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