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FRAUEN/757: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - Pressemitteilung vom 23. November 2018

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen


Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. zu einem entschlossenen Kampf gegen Gewalt an allen Frauen auf. "Die Tatsache, dass es jeden zweiten bis dritten Tag tödlich ausgehende häusliche Gewalt gegen Frauen gibt, zeigt überdeutlich, dass hier ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft vorliegt. Geflüchtete Frauen sind zudem mehrfacher Diskriminierung und reglementierten Unterbringungen ausgesetzt und so besonders gefährdet.", so Laura Müller, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen. "Daher ist es enorm wichtig, dass geflüchtete Frauen frühzeitig ihre eigenen Rechte kennen und wissen, wo sie sich Unterstützung holen können."

Verschiedene Studien belegen, dass insbesondere geflüchtete Frauen unter den Bedingungen in Großunterkünften leiden und dort häufig häuslicher Gewalt, psychischem Druck und sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Hieraus ergibt sich für die Landesaufnahmebehörden wie auch die Kommunen die besondere Verantwortung, in Gemeinschaftsunterkünften für die Prävention physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen und menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen für alle Bewohner_innen zu bieten.

Daher sind einheitliche und verbindliche Standards zur Prävention von und zum Umgang mit Gewalt zwingend erforderlich. Für ein solches einheitliches Vorgehen fehlt indes bislang die gesetzliche Grundlage. Zwar verpflichtet die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) die Mitgliedsstaaten, den Schutzbedarf besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Die vom Bundesfamilienministerium und UNICEF 2016 unter Beteiligung zahlreicher Expert_innen erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften haben allerdings ebenso wie die überarbeitete, um weitere schutzbedürftige Gruppen ergänzte Neufassung aus dem Oktober 2018 lediglich Empfehlungscharakter.

In Niedersachsen hat die Landesregierung für die Landesaufnahmeeinrichtungen Ende 2015 ein erstes Gewaltschutzkonzept erstellt, das allerdings ebenfalls nur Empfehlungscharakter hat. Für die Unterkünfte in den Kommunen gibt es keinerlei verbindliche Standards zum Schutz.

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wäre ein probater Anlass, hier drei Schritte nach vorne zu machen und die Frage der Versorgung geflüchteter Frauen auch zu einer Frage der Befähigung zu machen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert:

• das Absehen von Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, stattdessen eigener Wohnraum

• Solange es Gemeinschaftsunterkünfte gibt muss es zwingend verbindliche Gewaltschutzkonzepte für alle Unterkünfte geben, das beinhaltet u.a. zielgruppenspezifische Unterbringung für Frauen und andere besonders schutzbedürftige Personen.

• Es braucht mehr Schutzräume für geflüchtete Frauen.

• Es bedarf der Möglichkeit einer adäquate Beratung zu geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen noch vor der Anhörung.

• Auch in weiteren behördlichen Verfahren muss der Schutz der Frauen Vorrang haben. Es muss nach Gewalterfahrungen eine unkomplizierte Umverteilung der schutzsuchenden Frauen geben, auch im laufenden Asylverfahren.

• Es bedarf mehr Empowerment basierter Projekte zur Integration in den Arbeitsmarkt, da ökonomische Unabhängigkeit ein wichtiger Bestandteil von Gewaltprävention ist.

Seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen thematisiert wird. "Historisch steht dabei die Gewalt gegen Frauen, die als Geflüchtete Schutz außerhalb ihrer Heimatländer suchen, nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Um so wichtiger ist es, das Augenmerk an diesem Tag auch auf geflüchtete Frauen zu werfen, da ihre spezifischen Belange oft nicht mitgedacht werden", merkt Laura Müller an.


Weitere Informationen und Materialien des Flüchtlingsrats Niedersachsen unter:
https://www.nds-fluerat.org/themen/fuer-frauen/ und
https://www.nds-fluerat.org/themen/aufnahme/gewaltschutz/

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12, 30173 Hannover
Telefon: 0511/98 24 60 30, Fax: 0511/98 24 60 31
Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2018

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