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GEWERKSCHAFT/229: Zwangsverrentung einschränken - Rentenanwartschaften verbessern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. November 2015

Zwangsverrentung einschränken - Rentenanwartschaften verbessern


Berlin, 10.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Koalitionsarbeitsgruppe "Rentenübergänge" zu einem Kompromiss gefunden hat. "Die Einigung erfüllt nicht all unsere Wünsche, zeigt aber, dass die Regierungskoalition das Projekt 'Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung' nicht vergessen hat", sagte Eva M. Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Der Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe "Rentenübergänge" wird nach eineinhalbjähriger Arbeit am heutigen Dienstag vorgestellt.

ver.di habe sich intensiv für eine Abschaffung der Zwangsverrentung von älteren Langzeiterwerbslosen eingesetzt und dafür, die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner einfacher und attraktiver zu gestalten. "Es ist gut, dass die zwangsweise Rentenantragstellung mit 63 Jahren nun deutlich begrenzt wird, und dass die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Rente neu gestaltet wird", betonte Welskop-Deffaa.

Besonders erfreulich sei, dass die Koalitionsarbeitsgruppe den Versuch abgewehrt hat, den isolierten Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung abzuschaffen. Für Senioren und Seniorinnen, die jenseits der Regelaltersgrenze neben ihrer Rente erwerbstätig sind, muss der Arbeitgeber auch weiterhin seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen. Zusätzlich erhalten die Rentner und Rentnerinnen die Möglichkeit, ihre Rente zu verbessern, indem sie ergänzend zum Arbeitgeberanteil freiwillig ihren Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung zahlen. Mit dieser Weiterentwicklung des isolierten Arbeitgeberbeitrags mache die Koalition den Weg frei für Rentenanwartschaftssteigerungen jenseits der Altersgrenze, wie sie der 4. Ordentliche Bundeskongress der ver.di in Leipzig gefordert hatte. "Für ver.di ist es vordringlich, dass diese Möglichkeit der Rentensteigerung auch auf die Rentenanwartschaften von pflegenden Angehörigen ausgeweitet wird", so Welskop-Deffaa. Bislang führt die familiäre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen nur dann zu Rentenanwartschaften, wenn die pflegende Person ihre Altersrente noch nicht beantragt hat.

Die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung sei erkennbar ein wichtiges Thema der Großen Koalition, das auch durch große gesellschaftliche Herausforderungen - wie die hohe Zahl zuwandernder Flüchtlinge - nicht in den Hintergrund gedrängt werde. "Wir erwarten, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden und in einem nächsten Schritt das Alterssicherungssystem insgesamt weiter zukunftsfest gemacht wird. Dazu bedarf es vor allem einer Stabilisierung des Rentenniveaus", sagte Welskop-Deffaa.


Weitere Informationen zu den Forderungen des ver.di-Bundeskongresses in der ver.di-Schriftenreihe "sopoaktuell Nr. 228" v. 23. Oktober 2015 unter:
http://tinyurl.com/o24qule

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Quelle:
Presseinformation vom 10.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2015

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