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GEWERKSCHAFT/349: Pflegeprämie - Bundesländer müssen zügig ihren Finanzierungsanteil zusagen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 14. Mai 2020

ver.di begrüßt Bundestagsbeschluss zur Pflegeprämie - Bundesländer müssen zügig ihren Finanzierungsanteil zusagen


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die am heutigen Donnerstag (14. Mai) vom Deutschen Bundestag beschlossene Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege. Damit die vorgesehene Prämie von bis zu 1.500 Euro in voller Höhe bei den Beschäftigten ankommt, seien nun die Bundesländer gefordert, ihren Finanzierungsanteil zuzusagen. "Einige Länder haben das schon getan, jetzt sind die anderen am Zug", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Das Geschacher um die Finanzierung der vollen Prämie muss beendet werden. Die Prämie steht den Beschäftigten zu, und sie muss bundesweit in voller Höhe ausbezahlt werden." Dass auch kommerzielle Pflegeanbieter mit hohen Renditen sich davor drücken, sich an den Kosten zu beteiligen, sei beschämend. Diese Kontroverse dürfe aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

Die vom Bundestag beschlossene Corona-Prämie für die Beschäftigten in Pflegebetrieben in Deutschland sei insbesondere ein Erfolg der ver.di-Tarifinitiative für allgemeinverbindliche Regelungen in der Altenpflege, so Bühler weiter. "Mit anderen Worten: ver.di wirkt. Ohne unsere Einigung auf einen Tarifvertrag für eine Corona-Sonderprämie mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hätten sich die Beteiligten in der Pflegekommission nicht zu der Empfehlung für die Prämie durchgerungen."

Die Sonderzahlungen ersetzten jedoch keinesfalls eine grundlegend bessere Bezahlung in der Altenpflege, so Bühler weiter. "Für die Zukunft brauchen wir dauerhaft bessere tarifliche Entgelte und Regelungen." Über Pflegemindestlöhne könnten keine fairen Entgelte erzielt werden, dies zeige die bisherige Praxis. ver.di setze sich weiterhin für einen bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege ein, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt werde. Einen solchen Tarifvertrag müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bislang sehr niedrige Löhne zahlten und schlechte Arbeitsbedingungen böten; er sichere das Lohnniveau nach unten ab und schütze auch Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb.

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Quelle:
Presseinformation vom 14.05.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2020

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