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INTERNATIONAL/202: Mexiko - Anhebung des Mindestalters bei Eheschließung auf 18 Jahre im Bundesstaat Tamaulipas (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Tamaulipas: Anhebung des Mindestalters bei Eheschließung auf 18 Jahre

Von Rosa María Rodríguez Quintanilla


(Ciudad Victoria, 31. Mai 2016, cimac) - Im mexikanischen Bundesstaat Tamaulipas können Minderjährige nicht mehr heiraten, seitdem das örtliche Abgeordnetenhaus Reformen und Zusätze verabschiedet und andere Artikel des Gesetzbuches von Tamaulipas außer Kraft gesetzt hat. Der entsprechende Artikel 220 wurde wie folgt geändert: Die Eheschließung ist nichtig, sobald eine oder beide Personen zum Zeitpunkt der Heirat unter 18 Jahre alt sind. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Änderung der Satzung wurde einstimmig verabschiedet. Zuvor lag das Mindestalter der Eheschließung bei 16 Jahren.

Bei Bekanntgabe der neuen Regelungen erklärte die Präsidentin der Justizkommission des Abgeordnetenhauses, Aída Zulema Flores Peña: "Die Eheschließung zwischen Minderjährigen fördert Gewalt und Diskriminierung und verletzt die Menschenrechte sowie das Prinzip der Freiheit der Beteiligten. Außerdem wird die Entwicklung ihrer Selbstverwirklichung eingeschränkt. Solch jungen Menschen fehlt es oft noch an Auffassungsvermögen und Reife, sich des Ausmaßes dieser lebensverändernden Entscheidung bewusst zu sein."

Mit diesen Reformen, so die Abgeordnete der PRI (Partido Revolucionario Institucional) weiter, seien die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen auf ein gesundes Heranwachsen, eine gewaltfreie soziale Entwicklung und ein friedvolles kulturelles Umfeld garantiert, so wie es in unterschiedlichen Gesetzgebungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene vorgeschrieben sei.

UN-Konvention verbietet Ehe zwischen Minderjährigen

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (im Englischen CEDAW abgekürzt) verbietet weiterhin die Ehe zwischen Minderjährigen. "Im Einverständnis mit diesen Regelungen sind die Verlobung und die Hochzeit eines Jungen oder Mädchens rechtlich nicht bindend. Es wird den Bundesstaaten empfohlen, die Gesetze entsprechend anzupassen, um 18 Jahre als Mindestalter für heiratswillige Personen einzuführen", bekräftigte Flores Peña.

Das "Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" (Ley General de los Derechos de Niñas, Niños y Adolescentes), rechtsgültig seit dem 4. Dezember 2014, beinhaltet seinerseits in Artikel 45, dass das Bundesgesetz und die Gesetze der einzelnen Staaten in ihrem entsprechenden Zuständigkeitsbereich 18 Jahre als Mindestalter für die Eheschließung festlegen sollen. Das Abgeordnetenhaus von Tamaulipas setzte auch die Artikel 221, 222 und 223 des örtlichen Gesetzbuches außer Kraft. Diese hatten besagt, dass die Eheschließung zwischen Minderjährigen nur dann annulliert werden konnte, wenn ein Vormund oder Richter innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Eheschließung Widerspruch eingelegt hat.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2016

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