Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


JUGEND/335: Jugendhilfe nach Maß - Auch für junge Geflüchtete (idw)


Deutsches Jugendinstitut e.V. - 01.08.2016

Jugendhilfe nach Maß: Auch für junge Geflüchtete


Das Bundesjugendkuratorium (BJK) kritisiert aktuelle Forderungen nach einer Absenkung der Jugendhilfe-Standards für junge Geflüchtete. Diese haben den gleichen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Der Zwischenruf benennt rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die nach geltender Fassung bereits ausreichend Flexibilität ermöglichen.


Mit seinem aktuellen Zwischenruf reagiert das Bundesjugendkuratorium auf die seitens einzelner Länder und anderer Akteure geäußerte Forderung, für geflüchtete Kinder und Jugendliche geringere Standards der Kinder- und Jugendhilfe anzulegen.

Diese Forderung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, dem Genfer Flüchtlingsabkommen und den geltenden Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts. Mit gutem Grund gelten in der Kinder- und Jugendhilfe spezifische Standards. Diese beziehen sich unter anderem auf allgemeine Fragen des Kinderschutzes, die Unterbringung, das Betreuungspersonal, die Möglichkeiten der Beschwerde und Beteiligung. Zudem orientiert sich die Entscheidung über die Gewährung von Hilfen an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Hilfe. Damit ist für jeden Einzelfall die Möglichkeit der Anpassung vorhanden.

In den vergangenen zwei Jahren sind höhere Zahlen junger Menschen nach Deutschland geflüchtet. Dies hat zu erhöhten Kosten der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Dies kann jedoch kein Argument für eine Absenkung der Hilfestandards sein.

Das BJK ruft alle beteiligten Akteure zu einer sachlichen Debatte über die Bedarfe junger Geflüchteter auf, die ausschließlich von den Maßstäben der Erforderlichkeit und Geeignetheit gesteuert wird.

Den Zwischenruf "Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen" erhalten Sie als PDF zum Download oder als Printexemplar unter: www.bundesjugendkuratorium.de

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.


Weitere Informationen unter:
http://www.bundesjugendkuratorium.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution360

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsches Jugendinstitut e.V., Susanne John, 01.08.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang