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ORGANISATION/165: Caritas fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 4. Mai 2009

Caritas fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Existenzminimum muss für alle Bedürftigen gleich sein


Berlin. 4. Mai 2009. Als nicht akzeptabel bezeichnet der Präsident des Deutschen Caritasverbandes (DCV), Peter Neher, das Asylbewerberleistungsgesetz. Aus Anlass der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Asylbewerberleistungsgesetz erneuert der DCV seine Forderung nach Abschaffung dieses Gesetzes: "Für Asylbewerber, Geduldete und andere betroffene Ausländer muss ebenso wie für deutsche Bedürftige ein einheitliches soziokulturelles Existenzminimum gelten. Einschränkende Sondergesetze für bestimmte Gruppen sind nicht nachvollziehbar", stellt Neher fest.

Das Gesetz führt seit mehr als 15 Jahren dazu, dass Asylbewerber und Ausländer mit Duldung und deren Familien gravierende Leistungseinschränkungen im Vergleich zu deutschen Empfängern für Sozialhilfe hinnehmen müssen. Seit Einführung dieses Gesetzes fordert der DCV, dass die Sozialgesetzgebung in Deutschland für gleiche Bedarfe gleiche Leistungen gewähren müsse.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz mit seiner Absicht der Abschreckung trifft die Menschen in ihrer Würde. Es demotiviert und isoliert und wirkt allen Integrationsbemühungen entgegen. Dieses Gesetz muss abgeschafft werden", so Caritas-Präsident Peter Neher.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden seit 1993 nicht an die Preisentwicklung angepasst. Von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, zum 1. Januar eines Jahres die Leistungen an den Bedarf anzupassen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Leistungen liegen heute etwa 35 Prozent unter dem Niveau der Sozialhilfe. Das so genannte Sachleistungsprinzip des Gesetzes führt dazu, dass Leistungsempfänger überwiegend Sachmittel, Wertgutscheine oder Chipkarten, aber kaum Bargeld erhalten. Dies führt zu Einschränkungen in der Versorgung und stellt einen tiefen Eingriff in die psychosoziale Lebenssituation der Betroffenen dar. Hinzu kommen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Arbeitsverbot und die damit verbundene Isolation gegenüber weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Unter diesen Einschränkungen leiden insbesondere Familien mit Kindern, für die sich nur geringe Bildungs- und Integrationschancen bieten.

Kontakt: Hans-Dieter Schäfers
Referat Migrationspolitik und Recht
E-Mail: hans-dieter.schaefers@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Mai 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2009