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ORGANISATION/237: Caritas zum Gesetzentwurf Zwangsheirat (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 2. Februar 2011

Caritas zum Gesetzentwurf Zwangsheirat

Heraufsetzung der Mindestehedauer schadet Betroffenen


Berlin, 02. Februar 2011. Seit Jahren fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) für die Opfer von Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppungen eine aufenthaltsrechtliche Besserstellung. So begrüßt der DCV den aktuellen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat, sieht jedoch noch dringenden Änderungsbedarf, vor allem mit Blick auf die so genannte Mindestehebestandszeit.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, Zwangsverheiratung als eigenständigen Straftatbestand aufzuwerten und das Rückkehrrecht für Opfer von Heiratsverschleppung zu verbessern. Außerdem ist geplant, die Mindestdauer einer Ehe zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes im Falle des Scheiterns der Ehe von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Die Bundesregierung möchte durch diese Veränderung Scheinehen verhindern. Die Heraufsetzung der Mindestehedauer hat jedoch trotz einer Härtefallregelung für die Opfer von Zwangsverheiratung und häuslicher Gewalt schwerwiegende Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass die Betroffenen die Härtefallregelung häufig nicht nutzen aus Furcht davor, den Tatbestand der Zwangsverheiratung nicht nachweisen zu können. Somit würde sich bei einer Verlängerung der Ehezeit von jetzt zwei auf drei Jahren die oft quälende Situation für die Opfer von Zwangsverheiratung verlängern.

Aus diesem Grund kritisiert der DCV, dass im vorliegenden Gesetzentwurf Verbesserungen für die Opfer von Zwangsverheiratung mit Regelungen gekoppelt werden sollen, die die Situation der Betroffenen deutlich verschlechtern und fordert die Streichung der geplanten Verlängerung der Mindestehebestandszeit. Auch der Bundesrat hat in einem Beschluss vom Dezember 2010 die geplante Regelung in Frage gestellt.

Wie es besser gelingen kann, über präventive Maßnahmen Betroffene vor Zwangsverheiratung zu schützen, zeigt eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis, die das Ergebnis des Caritas-Projektes „Jugend informieren über Zwangsverheiratung“ ist.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.caritas.de/50408.html

Kontakt:
Friederike Alfes
Referentin, Referat Migration und Integration
E-Mail: friederike.alfes@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Februar 2011
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2011