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ORGANISATION/316: Bundesverfassungsgericht mahnt Nachbesserungsbedarf bei den Regelsätzen an (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 9. September 2014

Aktuelles Urteil des BVerG

Bundesverfassungsgericht sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf



Berlin, 9. September 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil einen deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelsätzen angemahnt. Das zeigt sich insbesondere beim Betrag für Haushaltsstrom, bei langlebigen Gütern wie Waschmaschinen und den Mobilitätskosten. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem die dringend notwendige Erhöhung der Regelbedarfe für ALG II-Haushalte um 50 Euro pro Monat.

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist als weitere Aufforderung an den Gesetzgeber zu sehen, für arme Menschen wirklich ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Nun ist der Gesetzgeber gefordert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2014