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STATISTIK/362: Mehr Pensionäre und Pensionärinnen bei Bund, Ländern und Gemeinden (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 30.06.2011

Mehr Pensionäre und Pensionärinnen bei Bund, Ländern und Gemeinden


WIESBADEN - Zum Stichtag 1. Januar 2011 gab es bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 746.300 Pensionäre und Pensionärinnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 3,1% mehr ehemalige Beamte und Beamtinnen beziehungsweise Berufssoldaten und -soldatinnen als ein Jahr zuvor. Darüber hinaus bezogen rund 248.300 Hinterbliebene Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem der Gebietskörperschaften (-0,6% gegenüber dem Vorjahr).

Der stärkste Anstieg bei den Pensionären und Pensionärinnen im Vergleich zum Vorjahr war erneut bei den Ländern mit + 3,8% auf rund 543.100 Personen zu beobachten. Beim Bund betrug der Anstieg 1,3% auf rund 127.300 Personen. Bei den Gemeinden war ein Anstieg um 1,7% auf rund 75.900 Pensionäre und Pensionärinnen zu verzeichnen.

Im Laufe des Jahres 2010 wurden bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 42.000 Personen in den Ruhestand versetzt (2009: 41.500 Personen). Der Anteil der Pensionäre und Pensionärinnen, die 2010 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug 32%. 2009 waren es noch 38%. Der Rückgang ist demografisch bedingt, da im Jahr 2010 der geburtenschwache Jahrgang 1945 das Alter von 65 Jahren erreichte.

Die Möglichkeit, mit 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten im Jahr 2010 rund 20% der Neupensionierten der Gebietskörperschaften. Der Anteil der Pensionierungen mit 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 9%. Etwa 17% der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze - also eine vorgezogene Regelaltersgrenze - erreicht hatten, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldaten gilt. Der Anteil der Dienstunfähigkeit als Grund für den Eintritt in den Ruhestand blieb trotz des leichten Anstiegs von 18% im Jahr 2009 auf 19% im Jahr 2010 auf niedrigem Niveau - seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 hat er im Durchschnitt bei 30% gelegen. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen wurden 3% in den Ruhestand versetzt.


Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.244 vom 30.06.2011
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2011