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STATISTIK/429: 19,6% der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 17.12.2013

19,6% der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen

Anteil EU-weit bei 24,8%



WIESBADEN - Knapp jede/r Fünfte (19,6%) in Deutschland - das sind etwa 16 Millionen Menschen - war 2012 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Gegenüber 2011 (19,9%) ging der Anteil damit leicht zurück. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union mit 24,8% noch deutlich höher als in Deutschland.

Nach der EU-Definition für EU-SILC setzte sich die Quote für Deutschland im Jahr 2012 aus den Prozentanteilen der armutsgefährdeten Bevölkerung (16,1%; siehe Pressemitteilung vom 25.10.2013), der von erheblicher materieller Entbehrung betroffenen Bevölkerung (4,9%) und der Bevölkerung in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (9,8%) zusammen. Als arm oder sozial ausgegrenzt gilt eine Person dann, wenn eines oder mehrere der drei genannten Kriterien auf sie zutreffen. EU-weit waren 17,0% der Bevölkerung armutsgefährdet, 9,9% erheblich materiell depriviert, und 10,4% lebten in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.


Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2012 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf den Internetseiten verfügbar.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) teilnehmenden Länder in seiner Datenbank.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht der Europäische Datenservice (EDS) unter www.destatis.de/Europa/ zur Verfügung.

Methodische Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur Berechnung von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung:

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2012 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2011). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.
Im Frühjahr 2010 beschloss der Rat der Europäischen Union die Strategie Europa 2020. Eines der Kernziele der Europäischen Union ist dabei die Verminderung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Für die Messung der Gefährdungslagen wurden zusätzlich zur Armutsgefährdungsquote zwei weitere Sozialindikatoren auf der Grundlage von EU-SILC eingeführt: der Anteil der Bevölkerung mit erheblicher materieller Entbehrung (auch: erhebliche materielle Deprivation) und der Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) leben.
Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:

1. Finanzielles Problem, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen.
2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können.
3. Finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können.
4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen zu können.
5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.
6. Fehlen eines Pkw im Haushalt aus finanziellen Gründen.
7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen.
8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen.
9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.

Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20% ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Beispiel: Bei drei Erwerbstätigen zwischen 18 und 59 Jahren im Haushalt beträgt die potenziell mögliche Erwerbsbeteiligung insgesamt 36 Erwerbsmonate im Einkommensjahr. Die Erwerbsbeteiligung der drei Personen darf dann insgesamt den Wert "7,2 Erwerbsmonate" (= 20% von 36 Monaten) nicht unterschreiten. Das wäre zum Beispiel erfüllt (eine mögliche Variante), wenn eine der drei Personen mindestens 7,2 Monate lang erwerbstätig war und die anderen beiden Personen jeweils nicht erwerbstätig waren. Wird der Grenzwert von 7,2 Monaten in diesem Fallbeispiel unterschritten, so handelt es sich um einen Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien "Armutsgefährdung", "erhebliche materielle Entbehrung", "Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung" vorliegen.


Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 431 vom 17.12.2013
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2013