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STATISTIK/474: 8,0 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2015 (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 28.11.2016

8,0 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2015


WIESBADEN - Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland knapp 8,0 Millionen Menschen und damit 9,7% der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen wie in den beiden Vorjahren sowohl die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Millionen Menschen beziehungsweise 9,1% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 363.000 auf rund 975.000 Leistungsberechtigte zurück.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gut 5,8 Millionen Menschen erhielten Ende 2015 Gesamtregelleistungen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV). Das waren 73,1% aller Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe" erhielten gut 1,0 Millionen Menschen (13,0%).
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen knapp 1,0 Millionen Menschen (12,2%).
  • Rund 137.000 Menschen (1,7%) bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe".

Wie in den Vorjahren waren auch Ende 2015 die Menschen in Berlin (19,4%) und Bremen (18,5%) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (5,2%) und Baden-Württemberg (6,0%).


Methodische Hinweise:
Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach der Revision 2016. In der amtlichen Sozialberichterstattung werden deshalb rückwirkend ab dem Jahr 2006 die Regelleistungsberechtigten zu den Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen gezählt. Diese setzen sich aus den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammen. Weiterführende methodische Hinweise und Informationen zu den Datenquellen der sozialen Mindestsicherung stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länderunter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zählen in der amtlichen Sozialberichterstattung rückwirkend ab dem Jahr 2006 nicht mehr zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen. Zum Jahresende 2014 hatten insgesamt 29 258 Personen laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten.


Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland für die Berichtsjahre 2006 bis 2015 und Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter
www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

WEITERES
Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Sozialberichterstattung vor.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 419 vom 28.11.2016
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2016

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