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AGRAR/1469: Restmittel nach Liquidation des Absatzfonds (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 11. Februar 2011

Restmittel nach Liquidation des Absatzfonds

DBV erwartet Änderung im Gesetzgebungsverfahren zum Absatzfondsabwicklungsgesetz


Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt anlässlich der 1. Lesung des Bundestags am 10.2.2011 zum Entwurf des Absatzfondsabwicklungsgesetzes seine Forderung, die Restmittel nach der Abwicklung des Absatzfonds direkt einer gruppennützigen und damit landwirtschaftsfördernden Verwendung im Sinne der früheren Beitragszahler zuzuführen. Die Sonderabgaben zur Finanzierung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds wurden von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Mittel im Interesse dieser Branchen verwendet werden. Nach der Abwicklung dieser Fonds verbleibende Restmittel dürfen nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Februar 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2011