Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

AGRAR/1579: Investitionen sichern Arbeitsplätze und Unternehmen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012

Investitionen sichern Arbeitsplätze und Unternehmen

DBV-Präsidium für Beibehaltung einer starken Basisförderung



Erklärung des DBV-Präsidiums zu den anstehenden Entscheidungen des PLANAK zur Priorisierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Berlin, 04. Dezember 2012

Zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ist auch weiterhin eine wirksame Basisförderung bei Investitionen in Wirtschaftsgebäude und Anlagen erforderlich. Überlegungen von Bund und Ländern, diese Basisförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) künftig abschaffen zu wollen, weist der Deutsche Bauernverband entschieden zurück. Der Deutsche Bauernverband appelliert an Bund und Länder, die Investitionsförderung der GAK unverändert fortzuführen. Wirtschaftlich stabile Betriebe sind Garant für den Tier-, Natur- und Umweltschutz, zumal mit jeder Investition in moderne Ställe auch in hohem Maße das Tierwohl gefördert wird. Eine wirksame Basisförderung erfordert einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent und muss den jeweiligen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit der geförderten Betriebe zur Grundlage haben. Das gilt selbstverständlich auch für die Junglandwirteförderung. Die von einigen Bundesländern favorisierte Bindung der Investitionsförderung in der Tierhaltung zum Beispiel an Umweltkriterien, die weit über die Düngeverordnung hinausgehen, wird abgelehnt. Bei den in der "Anlage 1" neu definierten besonders tierartgerechten Haltungsverfahren ist die Sorge groß, dass sie an den Praxisanforderungen vorbeigehen.

In der Milchviehhaltung Auslaufanforderungen zur Fördervoraussetzung zu machen, ist der fachlich falsche Weg. Denn die Tiere haben durch Weidegang und/oder Laufställe ohnehin genügend Auslauf. Ihr Wohlbefinden nimmt nicht weiter zu. Das stellt im Übrigen auch das Friedrich Löffler-Institut fest. Abgesehen davon würden sich mit den geforderten Auslaufflächen die Probleme der Flächenversiegelung und des Umweltschutzes weiter verschärfen.

In der Schweinehaltung wird die Förderung tiergerechter Haltungsverfahren weiter von der Praxis wegen ihrer fehlenden Praktikabilität nicht angenommen werden. Die Konzentration auf die Verwendung von Stroh im Stall und Komfortliegeflächen birgt erhebliche Probleme (Hygiene, arttypisches Verhalten). Deshalb sollten Alternativen in der Bodengestaltung, der Verbesserung des Stallklimas oder der Tierbeschäftigung in den Fokus rücken. Im Sinne der Transparenz moderner Tierhaltungsanlagen gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit sollte auch die Förderung des Einbaus von Besichtigungsgängen für Besucher (aus Hygienegründen abgetrennt) erwogen werden. Weiter muss auch in Zukunft die Förderung von Investitionen in Wirtschaftsgebäude/ Trocknungsanlagen/Hallen ebenso förderbar bleiben wie die Förderung von überbetrieblicher Beregnung und Wasserspeicherung.

Die Priorisierung der Agrarumweltmaßnahmen der GAK (Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - MSL) setzt vor allem auf eine Extensivierung der Landwirtschaft. Dies geht aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes am Bedarf vorbei. Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind für die Landwirtschaft als auch für die Gesellschaft Maßnahmen wesentlich Erfolg versprechender, die konsequent die Ressourcen- und damit auch Klimaeffizienz zum Ziel haben. Dazu gehört insbesondere der Grundwasserschutz. Deswegen sollte die Förderung bodennaher Gülleausbringungsverfahren und der Mulchsaat uneingeschränkt fortgeführt werden.

In Zeiten global knapper Agrarrohstoffe und der Energiewende kommt es darauf an, eine ressourcen- und klimaeffiziente nachhaltige Hochertragslandwirtschaft (auch "Präzisionslandwirtschaft") zu fördern und durch Maßnahmen wie Blühstreifen, Schonstreifen, Begrünung von Dauerkulturflächen, Lerchenfenster oder auch Sommerweidehaltung von Rindern zu ergänzen. Da mit den anstehenden Entscheidungen zur Umsetzung des Greenings im Rahmen der GAP-Reform noch viele offene Fragen zur Zukunft der Agrarumweltmaßnahmen geklärt werden müssen, sollten die Entscheidungen zu den GAK-Agrarumweltmaßnahmen erst nach der Entscheidung zur GAP-Reform in 2013 getroffen werden.

Weiter fordert der Deutsche Bauernverband, dass der GAK-Fördergrundsatz "Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere" grundsätzlich beibehalten wird. Die Weiterführung dieses Monitoring-Systems unter vollständiger Einbeziehung von Schafen und Ziegen liegt in mehrfacher Hinsicht im höchsten gesellschaftlichen Interesse. Derartige Maßnahmen sind nicht nur Basis für die Bewertung und Züchtung funktionaler Merkmale, sondern auch Voraussetzung für die Feststellung von Gesundheit und Robustheit der Tiere (Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit, Kalbeverlauf, Klauen-, Eutergesundheit, Fitness). Dafür ist auch die Messung von Fett- und Eiweißkomponenten in der Milch unentbehrlich.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2012