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AGRAR/1659: Schmidt - "Wir prüfen die delegierten Rechtsakte zur GAP-Reform intensiv" (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 76 vom 21.03.14

Bundesminister Schmidt: "Wir prüfen die delegierten Rechtsakte zur GAP-Reform intensiv"



Nach Vorlage der delegierten Rechtsakte durch die Europäische Kommission am 11. März 2014 zu wesentlichen Basisrechtsakten der GAP-Reform betont Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: "Diese Rechtsakte werden derzeit intensiv geprüft. Wir haben Brüssel mitgeteilt, dass wir uns dafür auch die notwendige Zeit nehmen werden. Solange erteile ich keine Zustimmung."


Viele der delegierten Rechtsakte sind unstrittig. Auch bei der delegierten Verordnung für die Direktzahlungen, die besonders kontrovers diskutiert wurde, hat die Kommission im Vergleich zu den ersten Entwürfen von Ende letzten Jahres einige Anliegen Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten nunmehr berücksichtigt.

Andererseits enthält die delegierte Verordnung weiterhin sehr komplexe und bürokratische Regelungen, die aus Sicht der Landwirte, aber auch der Verwaltungen, nur schwer nachvollziehbar sind. Dies betrifft zum Beispiel die Anforderungen an die ökologischen Vorrangflächen. Deshalb wurde der Kommission und dem Ratsvorsitz ein Prüfvorbehalt mitgeteilt.

Auch bei anderen Punkten bestehe weiter Klärungsbedarf. "Für die nationale Umsetzung der GAP-Reform benötigen wir aber nicht nur die delegierten Rechtsakte, sondern möglichst bald auch die Auslegungsvermerke, die uns die Kommission zugesagt hat. So sind z. B. bei der Definition des "aktiven Landwirts" noch Klarstellungen notwendig, um die nationale Umsetzung des Direktzahlungssystems zu ermöglichen. Nach dem Basisrecht sollen die Mitgliedstaaten wesentliche Elemente der GAP-Umsetzung bis zum 31. Juli 2014 festlegen. Dies können wir aber nur, wenn die Kommission schnellstmöglich die noch ausstehenden Erläuterungen gibt", erklärt der Bundeslandwirtschaftsminister.


Hintergrund

Rat und EP wurden von der Kommission bei der Erarbeitung der delegierten Rechtsakte in Expertengruppen angehört. Die delegierten Rechtsakte treten in Kraft, sofern nicht Rat (mit qualifizierter Mehrheit) oder EP (mit einfacher Mehrheit) innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben.

Die Rechtsakte können jedoch auch schon früher in Kraft treten, wenn Rat und EP schon vor Ablauf der Frist mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Die Mitgliedstaaten wurden mit sehr kurzer Frist aufgefordert, bereits heute (21. März 2014) mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, eine dieser delegierten Verordnungen abzulehnen. Der Rat könnte dann ggf. schon am 14. April 2014 den delegierten Verordnungen zustimmen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 76 vom 21.03.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014