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AGRAR/1816: Für Rapsbauern wieder Klarheit bei Warentermingeschäften (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. Mai 2017

Für Rapsbauern wieder Klarheit bei Warentermingeschäften

Abrechnungsbasis bleibt bei 40 Prozent Ölgehalt


Die Rapsanbauer haben wieder Klarheit über die Abrechnungsmodalitäten von Warentermingeschäften bei der Börse Matif in Paris. Die Rapskontrakte für 2019 werden weiterhin auf der Basis von 40 Prozent Ölgehalt abgerechnet. Dafür hatten sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) gemeinsam mit den Verbänden der Ölmühlen und des Agrarhandels in einem Gespräch mit dem Betreiber der Matif, Euronext, nachhaltig eingesetzt.

"Gerade für die Ackerbauern ist eine einheitliche, klar nachvollziehbare und innerhalb der EU vergleichbare Abrechnungspraxis von großer Bedeutung. Wir sollten die Diskussion nun fortführen in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung der Eiweißkomponente als wertbestimmender Faktor in der Rapsabrechnung," bewertete DBV-Vizepräsident Wolfgang Vogel die Entscheidung.

Euronext hatte den Terminhandel zur Rapsernte 2019 zwischenzeitlich ausgesetzt, weil die französischen Ölmühlen gefordert hatten, die Abrechnungsbasis auf 42 Prozent zu erhöhen. Damit wäre die europaweite einheitliche Vergütung aufgekündigt worden. Mit der jetzt weiterhin geltenden Abrechnungsbasis von 40 Prozent Ölgehalt sind die Rapspreise für die Landwirte gut vergleichbar und kalkulierbar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Mai 2017
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2017

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