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AGRAR/1818: Kein Pingpong zur Bodenmarktpolitik - Bund und Länder müssen jetzt handeln (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin, 20.06.2017

Kein Pingpong zur Bodenmarktpolitik
Gute Analysen und Konzepte liegen vor. Bund und Länder müssen jetzt handeln


Heute findet im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein Gespräch zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt statt, zu dem Staatssekretär Dr. Herman Onko Aeikens eingeladen hat. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt diesen Vorstoß, denn die Lage am Bodenmarkt sei bedrohlich für bäuerliche Höfe. Steigende Pacht- und Kaufpreise drängten im gesamten Bundesgebiet zunehmend bäuerliche Betriebe vom Markt. Vor allem tierhaltende Betriebe seien betroffen, da sie aufgrund zu niedriger Erzeugerpreise bereits ökonomisch angeschlagen seien.

"Es ist zwar erklärtes agrarpolitisches Ziel, dass viele Betriebe Zugang zu Boden behalten und auch zusätzlich erhalten sollen, aber es fehlt nach wie vor die notwendige Überarbeitung der Gesetze. Wir brauchen wirksame Regeln und Kriterien im Grundstücksverkehrsrecht", sagt Reiko Wöllert, Bauer aus Haina in Thüringen und stellvertretender Bundesvorsitzender der AbL. "Beim Verkauf von Flächen sind bäuerliche Betriebe und junge Menschen, die eine Existenz in der Landwirtschaft gründen wollen, mit einem Vorkaufsrecht auszustatten. Liegt der Preis für Kauf oder Pacht um mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Preis, ist eine Preis-Bremse einzuziehen", nennt Wöllert nur einige Forderungen zur Gestaltung der Bodenmarktpolitik.

In Ostdeutschland ist die Situation laut AbL besonders angespannt. Hier habe die bisherige Privatisierungspraxis der bundeseigenen BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) dazu geführt, dass die öffentlichen Flächen überwiegend an Großbetriebe gegangen seien. In diese Großbetriebe würden sich nun zunehmend außerlandwirtschaftliche Investoren einkaufen. Diese Anteilskäufe müssten im ersten Schritt ebenfalls genehmigungspflichtig und grunderwerbssteuerpflichtig werden, fordert der stellvertretende AbL-Vorsitzende Wöllert. "Es sind noch 136.700 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche von der BVVG zu privatisieren. Künftig müssen bäuerliche Betriebe unter 250 Hektar, Existenzgründer und Nebenerwerbsbetriebe bevorzugt werden. Außerdem fordert die AbL, die Vergangenheit der bisherigen Vergabepraxis aufzuarbeiten und öffentlich zugänglich zu machen", ergänzt Wöllert.

Kritik übt die AbL auch an der Ausgestaltung der Direktzahlungen. Diese bevorteile die flächenstärksten, großen und durchrationalisierten Ackerbaubetriebe. "Schon jetzt kann die Bundesregierung agrarpolitisch gegensteuern. Deshalb ist der Aufschlag der Zahlungen auf die ersten Hektare deutlich anzuheben und die Umschichtung in zielgerichtete Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen", so Wöllert.

Diese gesetzlichen Maßnahmen seien umso dringender geboten, als dass Deutschland im Jahr 2012 für die internationalen freiwilligen Leitlinien zu Boden der Vereinten Nationen (UN) unterschrieben habe.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juni 2017
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2017

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