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AGRAR/1841: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft für generelle Abschaffung der Hofabgabeklausel (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung vom 10.08.2018

AbL für generelle Abschaffung der Hofabgabeklausel

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird begrüßt. Großer Erfolg des Arbeitskreises zur Abschaffung der Hofabgabeklausel


Das Bundesverfassungsgericht hat wesentliche gesetzliche Regelungen der so genannten Hofabgabeklausel für verfassungswidrig erklärt, weil sie in unzulässiger Weise die Eigentumsfreiheit, den Schutz der Ehe und den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Die Hofabgabeklausel verpflichtet Bauern und Bäuerinnen im Rentenalter bisher dazu, ihren Betrieb abzugeben, um die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse zu erhalten bzw. ausgezahlt zu bekommen. Geklagt hatten Mitglieder des Arbeitskreises zur Abschaffung der Hofabgabeklausel.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und beglückwünscht die aktiven Rentnerinnen und Rentner im Arbeitskreis zur Abschaffung der Hofabgabeklausel. "Das ist ein großartiger Erfolg für eine über zehnjährige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen um den Sprecher des Arbeitskreises Heinrich Eickmeyer. Ihr engagierter und konsequenter Einsatz für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern hat sich gelohnt. Ihnen gilt unser Dank", kommentiert der AbL-Vorsitzende Martin Schulz.

Die AbL fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf, den Karlsruher Beschluss zum Anlass zu nehmen, die Hofabgabeklausel gänzlich zu streichen, d.h. Ansprüche auf die ohnehin geringe landwirtschaftliche Rente und ihre Auszahlung nicht länger von der Abgabe oder Stilllegung der Betriebe abhängig zu machen.

"Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber theoretisch noch die Möglichkeit zu, durch Gesetzesänderungen und komplizierte Härtefallregelungen an einer gewissen Verpflichtung zur Hofabgabe festzuhalten. Davor können wir nur warnen. Die agrarstrukturelle Wirkung, die sich insbesondere CDU/CSU und der Deutsche Bauernverband von der Hofabgabepflicht versprechen, ist nicht nur beschränkt, sondern vor allem in der Sache falsch. Den Strukturwandel noch anzuheizen widerspricht der gesellschaftlichen Erwartung, die heute noch bestehenden Betriebe so weit wie möglich zu sichern und weiterzuentwickeln", so der AbL-Vorsitzende Schulz.

Die AbL hatte die Abschaffung der Hofabgabeklausel schon bei der Gesetzesänderung 2016 gefordert.


Zur Pressemitteilung des BVerfG hier:
https://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Agrarpolitik/18-08-09-Urteil_BVerfG-PM.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. August 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2018

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