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AUSSENHANDEL/1718: Rüstungsexportkontrolle - Menschenrechtsinstitut sieht weiteren Reformbedarf (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 27. Juni 2019

Rüstungsexportkontrolle - Menschenrechtsinstitut sieht weiteren Reformbedarf


Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die Bundesregierung den Export von Kleinwaffen in Drittländer künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigen will. "Kleinwaffen richten in bewaffneten Konflikten oft besonders großen Schaden an; den illegalen Handel mit ihnen und ihre Weiterverbreitung können Staaten nicht kontrollieren", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

Die eigentlich notwendige Reform der Entscheidungsgrundlagen für Rüstungsexporte sei mit der Überarbeitung jedoch nicht gelungen. Das Bundeskabinett hatte am 26. Juni strengere Regeln für den Export deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter beschlossen. Vorgesehen ist ein Verbot der Lieferung von Kleinwaffen an Länder außerhalb der Nato und der EU. Zudem soll der Verbleib exportierter Waffen besser kontrolliert werden.

Auch nach der Überarbeitung der "Politischen Grundsätze" seien Rüstungsexporte in Länder, die Menschenrechte verletzen, möglich. "Die Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer restriktiven und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik. Die deutsche Exportpraxis weist jedoch in eine andere Richtung", kritisierte Rudolf. Beispielsweise seien im 2. Quartal 2019 erneut Ausfuhren an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt worden - trotz der Selbstverpflichtung der Regierung im Koalitionsvertrag vom März 2018, keine Exporte mehr an Staaten zu genehmigen, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

"Die Bundesregierung setzt sich mit einer solchen Rüstungspolitik weiterhin der Gefahr aus, gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen. Regierungen müssen mögliche Menschenrechtsverletzungen bei der Genehmigung von Waffenexporten berücksichtigen", so Rudolf weiter. Das verlangten der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) sowie das völkergewohnheitsrechtliche Verbot, zu Menschenrechtsverletzungen eines anderen Staates beizutragen (Beihilfeverbot).


Weitere Informationen:

Thema Rüstungsexporte auf der Website des Instituts:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/sicherheit/ruestungsexporte/

Menschenrechtsbericht 2017/2018: Rüstungsexporte: Rolle der Menschenrechte im Genehmigungsverfahren:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/menschenrechtsbericht-2018/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juni 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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