Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1245: Bundesnetzagentur klärt Anbindung von Offshore-Windparks (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 2. Oktober 2009

Bundesnetzagentur klärt Anbindung von Offshore-Windparks


Die Bundesnetzagentur hat heute auf ihrer Internetseite ein Positionspapier zur Anbindung von Offshore-Windkraft-Projekten (OWP) veröffentlicht. In dem Papier wird in enger Abstimmung mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt die Netzanbindungsverpflichtung nach Paragraph 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz konkretisiert. Damit wird der berechtigte Wunsch der Branche erfüllt, die unterschiedlichen Bauzeiten von Offshore-Projekten und notwendigen Anbindungsleitungen vernünftig zu koordinieren. Es war der ausdrückliche Wille der Mitglieder des Deutschen Bundestages, dass ein solches Papier von der Bundesnetzagentur erarbeitet wird.

"Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigsten Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Mit dem jetzt veröffentlichten Positionspapier werden die auf Basis des geltenden Rechts möglichen Voraussetzungen für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung der Offshore-Windparks geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat dabei einen fairen und an der Dringlichkeit orientierten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Aspekte hergestellt", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Kernstück der Regelungen ist eine Stichtagslösung. Danach startet der Übertragungsnetzbetreiber eine Ausschreibung der Anbindungskabel für alle OWP, die zu einem bestimmten Stichtag erste, sehr maßvoll formulierte Anbindungskriterien erfüllen müssen. Diesen OWP wird eine bedingte Netzanbindungszusage erteilt. Ein halbes Jahr später ist die Ausschreibung abzuschließen und es sind die Anbindungskabel für diejenigen OWP zu bestellen, die nunmehr so viele Anbindungskriterien erfüllen, dass ihre Realisierung als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann. Diesen OWP wird eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt.

"Durch die Einführung dieser Stichtagslösung wird erreicht, dass der anbindungsverpflichtete Netzbetreiber seine Planungen nicht ständig an die unterschiedlichen Fortschritte der einzelnen Offshore-Windpark-Projekte anpassen muss und die Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber ihre Planungen an einem ihnen bekannten Zeitschema ausrichten können. Ein solches Verfahren hilft allen Beteiligten und ist insbesondere notwendig, um die Realisierung von effizienten Sammelanbindungen praktisch durchführbar zu machen", erläuterte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hatte am 29. April 2009 bereits einen Entwurf eines solchen Positionspapiers zur Diskussion gestellt. Übertragungsnetzbetreiber, Küstenbundesländer, Verbände und Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber beteiligten sich zahlreich und intensiv an der Konsultation. Vor allem hat die Bundesnetzagentur wertvolle Anregungen aus zahlreichen Gesprächen mit Offshore-Windpark-Entwicklern/-Betreibern und Übertragungsnetzbetreibern über konkrete Anbindungsfragen erhalten. Diese Erkenntnisse aus der Praxis haben den jetzt vorliegenden Leitfaden maßgeblich geprägt.

Die Anbindungskriterien hat die Bundesnetzagentur gegenüber der Konsultationsfassung modifiziert und dabei insbesondere darauf geachtet, unterschiedliche Geschäftsmodelle und Projektabläufe möglich zu machen und so gleiche Wettbewerbschancen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.


Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de abrufbar.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Okober 2009
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2009