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ENERGIE/1261: Zwei Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 20. November 2009

Investitionsbudgets für den Netzanschluss von zwei
Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt

Kurth: "Wichtiger Beitrag für die Sicherheit von Investitionen in erneuerbare Energien"


Die Bundesnetzagentur hat heute wichtige Entscheidungen zur Versorgungs- und Investitionssicherheit getroffen, indem sie erstmals Investitionsbudgets für den Netzanschluss von zwei Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt hat. Gegenstand der Genehmigungsentscheidungen sind zwei Projekte der transpower stromübertragungs gmbh.

"Mit der Genehmigung der Investitionsbudgets sorgen wir für Rahmenbedingungen, die zu einer hohen Investitions- und Planungssicherheit beitragen. Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigen Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur sieht sich hier den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes und den Klimazielen der Bundesregierung gleichermaßen verpflichtet", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Auf Grundlage der jetzt erteilten Genehmigungen kann die transpower stromübertragungs gmbh ihre Erlösobergrenze, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt hat, ab dem Jahr 2010 um die Kapitalkosten der genehmigten Investitionsprojekte anpassen.

"Bereits mit der Veröffentlichung unseres Positionspapiers zur Anbindung von Offshore-Windkraft-Projekten wurde ein Baustein für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung von Offshore-Windparks gesetzt. Besonders in Zeiten, in denen Klimaschutzziele kontrovers diskutiert werden, ist es uns wichtig, mit den aktuellen Entscheidungen weitere positive Signale für die Sicherheit von Investitionen in erneuerbare Energien zu setzen und die widerstreitenden Interessen zwischen niedrigen Netzentgelten einerseits und notwendigen Netzinvestitionen für die Einspeisung erneuerbarer Energien andererseits in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Die Netzbetreiber können jetzt auf sicherer Grundlage den Anforderungen an die Netze gerecht werden, die sich aus der gewünschten Förderung erneuerbarer Energien ergeben", sagte Kurth.

Investitionsbudgets können auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung von den Netzbetreibern für besonders bedeutende Vorhaben beantragt werden. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um neue Kraftwerke in das Netz einzubinden und den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen. Die Netzanbindung für solche Windparks können Investitionskosten in bis zu dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 rd. 480 Anträge auf Genehmigung von Investitionsbudgets mit einem Volumen von ca. 13 Mrd. Euro gestellt worden. Der Großteil der beantragten Investitionen entfällt mit insgesamt rund 11 Mrd. Euro auf den Stromsektor. Hier liegt der größte Anteil mit rund 9 Mrd. Euro im Bereich der Übertragungsnetzbetreiber, wobei der Anteil der Offshore-Projekte rund 3 Mrd. Euro beträgt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. November 2009
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2009