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ENERGIE/1338: Einheitliche Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb bei Strom- und Gaszählern (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 9. September 2010

Bundesnetzagentur schafft einheitliche Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb bei Strom- und Gaszählern

Kurth: "Neue Regeln ermöglichen innovative Messtechniken als Grundlage von Smart Grids"


Die Bundesnetzagentur hat heute einheitliche Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge für den Messstellenbetrieb und für die Messung von Energie festgelegt. Auf dieser Grundlage können hier Unternehmen künftig unter erleichterten Rahmenbedingungen bundesweit in Wettbewerb zu den Netzbetreibern treten, um selbst intelligente Strom- und Gaszähler anzubieten.

"Zwar ist der Markt für das Betreiben und Auslesen von Strom- und Gaszählern schon seit Ende 2008 formal für Wettbewerber geöffnet, bislang mussten aber Unternehmen, die ihre Zähler bundesweit anbieten wollen, eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsverfahren, Verträge und Fristen beachten. Bei über 800 Strom- und 700 Gasnetzbetreibern war dies faktisch ein echtes Wettbewerbshindernis. Mit den neuen einheitlichen Regeln sind wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich innovative Messtechniken als Grundlage für zukünftige Smart Grids im Wettbewerb entwickeln können", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die standardisierten Geschäftsprozesse umfassen vor allem das Verfahren der Zuordnung eines Zähleranbieters zum Anschluss des Verbrauchers, die Organisation der Ein- und Ausbauvorgänge und Fragen der Messwertübermittlung. Die Wechselformalitäten können die neuen Anbieter künftig elektronisch und automatisiert mit dem Netzbetreiber abwickeln. Die Prozessvorgaben sind für Strom und Gas identisch.

"Die beim Lieferantenwechsel gewonnenen Erfahrungen haben wir auch im Messwesen berücksichtigt und die Prozesse entsprechend optimiert. So darf beispielsweise der Wechsel nicht ins Stocken geraten, wenn sich zwei Anbieter um Vertragsbindungen streiten. Maßgeblich für einen Wechsel ist der erklärte Wille des Endkunden", so Kurth.

Die Netzbetreiber müssen die festgelegten Standardverträge bei Neuabschlüssen mit Wettbewerbern bereits zum 15. Oktober 2010 anwenden. Die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse muss spätestens zum 1. Oktober 2011 umgesetzt sein.

Die Festlegungen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. September 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2010