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ENERGIE/1457: Bundestag beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 135 vom 30. Juni 2011

Bundestag beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Stromerzeugung aus Biomasse ist mit dem neuen EEG gut aufgestellt


In zweiter und dritter Lesung wurde heute im Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.


Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: "Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten - Überförderungen vermeiden - Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden. Daher bin ich überzeugt, dass wir das EEG zielorientiert weiterentwickelt haben." Besonders hervorzuheben, so die Ministerin weiter, sei das Maßnahmenbündel, das Nutzungskonkurrenzen auf der Fläche und Fehlanreizen mit unerwünschten Folgen entgegenwirken soll.

Biomasse ist mit einem Anteil von 33 Prozent ein wichtiger erneuerbarer Energieträger im Strombereich, knapp hinter der Windkraft, mit der im Jahr 2010 36 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden konnte.

Die insbesondere für den Bereich Biomasse relevanten Änderungen im EEG sehen vor:

- Die Senkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 Prozent und damit moderate Strompreisbelastungen für die Endverbraucher.
- Eine stärkere Absenkung der Vergütungen für große Anlagen, die letztlich zu weniger EEG-Kosten bei den Verbrauchern führt und eine Benachteiligung kleiner landwirtschaftlicher Anlagen verhindert.
- Einen Maisdeckel, wodurch eine fortschreitende Vermaisung der Landschaft verhindert werden soll. Derzeit werden rund 25 Prozent der Maisanbauflächen zur Energieerzeugung in Biogasanlagen genutzt. In Zukunft, dürfen neue Biogasanlagen nicht mehr als 60 Prozent Mais bzw. Körnergetreide im Gärsubstrat verwenden.
- Eine neue Sondervergütung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen bis 75 Kilowatt (kW), die zu 80 Prozent mit anfallender Gülle betrieben werden müssen und damit einen erheblichen Beitrag leisten, vor Ort anfallende Güllemengen energetisch und gleichzeitig klimafreundlich zu nutzen.
- Die Entkoppelung des NawaRo- vom Güllebonus. Dies wird dazu führen, dass eine weitere Konzentration von Biogasanlagen in Regionen mit bereits intensiver Viehhaltung verhindert wird.
- Die Bildung einer Rohstoffklasse mit einem höheren Vergütungssatz, womit ein stärkerer Anreiz für den Einsatz von energieärmeren Reststoffen geschaffen wird.

Darüber hinaus ist es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten. Insgesamt stellt das Ergebnis eine solide Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Stromversorgung dar. "Mit der heute verabschiedeten EEG-Novelle bleibt die Biomasse eine Säule zukünftiger Energieversorgung. Insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in kleinen und mittleren Anlagen werden die Wertschöpfungskette "Energieerzeugung" im ländlichen Raum halten und Einkommensmöglichkeiten bieten", sagte Aigner.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 135 vom 30.06.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2011