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ENERGIE/1489: Workshop zu den Grundlagen für den zukünftigen Stromnetzausbau (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 6. Oktober 2011

Bundesnetzagentur richtet Workshop zu den Grundlagen für den zukünftigen Stromnetzausbau aus

Kurth: "Mitgestaltung der Energiewende in transparenten und offenen Verfahren"


Die Bundesnetzagentur hat rund 100 Vertreter von Ministerien, Verbänden, Forschungseinrichtungen, Bürgerinitiativen sowie Privatpersonen zu einem Workshop nach Bonn eingeladen. Thema ist die Kritik an dem "Energiewirtschaftlichen Szenariorahmen zur Bestimmung des Netzausbaus". Dieser Szenariorahmen wurde von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) - Amprion, TenneT, EnBW Transportnetz und 50Hertz-Transmission - erarbeitet und von der Bundesnetzagentur in einer öffentlichen Konsultation zur Diskussion gestellt (siehe Pressemitteilung vom 19. Juli 2011).

In den eingegangenen Stellungnahmen wurde neben der allgemeinen Forderung nach erhöhter Transparenz auch deutliche Kritik an einzelnen Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber im Szenariorahmen, z. B. der Entwicklung der konventionellen und regenerativen Erzeugungskapazitäten und des Stromverbrauchs, laut. In einzelnen Stellungnahmen wurde die Anwendung alternativer Szenarien angeregt.

"Uns geht es in dem Workshop nicht darum, alle anwesenden Stakeholder von den Annahmen aus der Konsultation zu überzeugen. Wir wollen den Workshop nutzen, den fachlichen Hintergrund zu teilweise kontrovers diskutierten Annahmen mit den Beteiligten zu erörtern, um auf Basis der Erkenntnisse im Zweifel den vorgelegten Szenariorahmen an einzelnen Stellen anzupassen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur in seinem Eingangsstatement.

Kurth sagte weiter: "Es ist dabei der Wille des Gesetzgebers und das Gebot der Vernunft, dass wir die große Herausforderung "Mitgestaltung der Energiewende", die am Ende alle Menschen betrifft, in transparenten und offenen Verfahren bewältigen. Wir benötigen hier eine neue Kultur der Offenheit und Dialogbereitschaft, denn der Netzausbau wird großflächige überregionale Veränderungen herbeiführen."

Der Szenariorahmen ist als der Startpunkt für die zukünftige Planung der Stromübertragungsnetze in Deutschland zu verstehen, hat also erhebliche Auswirkungen auf den zukünftigen Umfang des nationalen Netzausbaubedarfs. Die im Szenariorahmen getroffenen Annahmen, bspw. zum Zuwachs bei der Erzeugungskapazität einzelner Energieträger oder zum angenommenen Stromspeicherungspotenzial, prägen das Endergebnis - einen bestimmten Netzausbaubedarf in Deutschland - mit. In diesem Sinne bezeichnete Kurth das Konsultationsverfahren zum Entwurf des Szenariorahmens der Übertragungsnetzbetreiber als "einen ersten Meilenstein für die zukünftige Entwicklung der Stromnetze in Deutschland".

Die eingegangenen Stellungnahmen und die Erkenntnisse aus dem Workshop werden von der Bundesnetzagentur bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt. Nach der Genehmigung der Bundesnetzagentur müssen die vier Netzbetreiber gemeinsam in einem einheitlichen Netzmodell den Ausbaubedarf auf Basis des genehmigten Szenariorahmens berechnen. In diesem Verfahrensabschnitt kommen dann erstmals auch Annahmen zur räumlichen Verteilung der Versorgungskapazitäten, die sog. Regionalisierung, ins Spiel.

"Bei der Netzplanung sind auch Fragen der Netzoptimierung zu prüfen, um angesichts der Widerstände vor Ort und der erheblichen Kosten den Netzausbau auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Der Leitungsbedarf, der sich als Schnittmenge bei allen konsultierten Szenarien ergebe, werde in den Netzentwicklungsplan aufzunehmen sein. Dabei kommt der sicheren und zuverlässigen Energieversorgung besondere Bedeutung zu", so Kurth.

Das Ergebnis dieser Netzberechnungen wird von den ÜNB im Rahmen einer weiteren Konsultation besprochen und im Anschluss daran der Bundesnetzagentur vorgelegt, die ihrerseits nochmals die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit konsultiert und danach den Netzentwicklungsplan für die nächsten zehn Jahre festlegen wird. Um ein unabhängiges Urteil über die Eignung des Entwurfs der ÜNB für die Netzentwicklung fällen zu können, wird die Bundesnetzagentur durch unabhängige Gutachter eigene Netzberechnungen vornehmen lassen.

Parallel zu diesem Prozess erstellt die Bundesnetzagentur auch einen Umweltbericht, der einer Strategischen Umweltprüfung entsprechen muss. Dieser Umweltbericht wird zusammen mit dem durch die ÜNB erstellten Netzentwicklungsplan Gegenstand der von der Bundesnetzagentur durchzuführenden öffentlichen und behördlichen Konsultation sein.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Oktober 2011
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2011