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ENERGIE/2081: Bundeswirtschaftsministerium leitet Konsultation zu Strommarktgesetz ein (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. September 2015

BMWi leitet Konsultation zu Strommarktgesetz ein


Das künftige Strommarktdesign soll bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleisten. Daher entwickeln wir den bestehenden Strommarkt weiter zu einem Strommarkt 2.0, der durch eine Kapazitäts- und Klimareserve abgesichert wird.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu am 14. September die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarkts (Strommarktgesetz) (PDF: 756 KB) eingeleitet.

Mit dem Referentenentwurf zum Strommarktgesetz setzen wir wichtige Punkte der "Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende" vom 1. Juli 2015 und die Kernpunkte des Weißbuchs Strommarkt um. Das Weißbuch Strommarkt wurde in einem transparenten und offenen Prozess konsultiert.

Im Kern geht es um folgende Punkte:

  • Garantie der freien Preisbildung verankern: Der Grundsatz der freien Preisbildung beim Stromhandel soll im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verankert werden. Denn Preise senden wichtige Informationen an die Marktakteure.
  • Grundsätze des Strommarktes festschreiben: Dazu gehören die freie wettbewerbliche Preisbildung, Stärkung der Bilanzkreistreue, Integration der Ladeinfrastruktur für Elektromobile in das Stromversorgungssystem, Erhöhung der Transparenz und die Einbettung des Strommarktes in den europäischen Binnenmarkt.
  • Versorgungssicherheit überwachen: Ein fortlaufendes Monitoring wird mit den neusten Methoden die Versorgungssicherheit überwachen.
  • Kapazitäts- und Klimareserve einführen: Diese sichert die Stromversorgung gegen nicht vorhersehbare Ereignisse ab. Sie dient außerdem dem Klimaschutz, indem sie CO2-Emissionen im Bereich der Stromversorgung aus Braunkohle verringert.
  • Netzreserve weiterentwickeln: Die Netzreserve sichert die Stabilität des Stromnetzes. (Zum schnellen Überblick über die beiden Reserven siehe auch die Präsentation aus dem Plenum der Plattform Strommarkt (PDF: 197 KB) vom 4. September 2015.
  • Regelleistungsmärkte weiterentwickeln: Um das System jederzeit stabil zu halten und Prognosefehler auszugleichen, nutzen die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung. Mehr Anbieter sollen nun Zugang zu den Regelleistungsmärkten bekommen. Dies erhöht den Wettbewerb auf diesen Märkten und senkt damit die Kosten.

Länder und Verbände haben bis zum 29. September 2015 Zeit, ihre Stellungnahmen durch (ausschließlich) elektronische Übersendung an die E-Mail-Adresse buero-iiib2@bmwi.bund.de einzureichen. Alle übersandten Stellungnahmen werden anschließend auf der Homepage des BMWi veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich bei der Übersendung um vertrauliche Behandlung gebeten wird.

Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung befasst sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. September 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2015

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