Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. September 2015
BMWi leitet Konsultation zu Strommarktgesetz ein
Das künftige Strommarktdesign soll bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleisten. Daher entwickeln wir den bestehenden Strommarkt weiter zu einem Strommarkt 2.0, der durch eine Kapazitäts- und Klimareserve abgesichert wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu am 14. September die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarkts (Strommarktgesetz) (PDF: 756 KB) eingeleitet.
Mit dem Referentenentwurf zum Strommarktgesetz setzen wir wichtige Punkte der "Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende" vom 1. Juli 2015 und die Kernpunkte des Weißbuchs Strommarkt um. Das Weißbuch Strommarkt wurde in einem transparenten und offenen Prozess konsultiert.
Im Kern geht es um folgende Punkte:
Länder und Verbände haben bis zum 29. September 2015 Zeit, ihre Stellungnahmen durch (ausschließlich) elektronische Übersendung an die E-Mail-Adresse buero-iiib2@bmwi.bund.de einzureichen. Alle übersandten Stellungnahmen werden anschließend auf der Homepage des BMWi veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich bei der Übersendung um vertrauliche Behandlung gebeten wird.
Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung befasst sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf.
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. September 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150
veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2015
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