Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 12. Oktober 2016
Bundesnetzagentur legt Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetze fest
Homann: "Berechenbare Regulierungsentscheidungen sichern attraktive Investitionsbedingungen."
Die Bundesnetzagentur hat heute den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber von 6,91 Prozent für Neuanlagen bekannt gegeben. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen.
"Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem
niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im
Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und
die Zinssätze abzusenken", sagt Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Bundesnetzagentur verwendet die
bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorgt so für
verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze gewährleisten, dass die
Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen
können. Investitionen in Netze bleiben attraktiv."
"Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren, kann die Behörde nachsteuern und die Festlegung anpassen", erläutert Jochen Homann die gesetzlichen Grundlagen.
Der Eigenkapitalzinssatz, der ein Zinssatz vor Körperschaftsteuer ist, ergibt sich aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahresdurchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, der das unternehmerische Risiko abbildet. Der Basiszinssatz wurde von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt, der Wagniszuschlag wurde auf 3,15 Prozent festgelegt.
Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeigt, dass die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspricht.
Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibt über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant.
Die Festlegung zu den Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetzbetreiber für die nächste Regulierungsperiode ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/EKzins veröffentlicht.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 12.10.2016
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Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2016
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