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ENERGIE/2230: Erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 12. Oktober 2016

Bundesnetzagentur startet erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark


Die Bundesnetzagentur hat heute die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben. Hiermit können sich erstmalig neben Photovoltaikanlagen in Deutschland auch Photovoltaikanlagen in Dänemark an einer deutschen Ausschreibung beteiligen.


Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt: "Mit dieser europaweit ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung senden wir ein wichtiges Signal und machen deutlich, dass Deutschland bereit ist, bei der Förderung der erneuerbaren Energien eng mit seinen europäischen Nachbarn zu kooperieren. Wir wollen die im Verfahren mit Dänemark gewonnenen Erkenntnisse umfassend auswerten und diese für weitere Kooperationen mit anderen europäischen Partnerländern nutzen."

Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, ergänzt: "Nachdem die nationalen Ausschreibungen bereits ein Erfolg waren, bin ich zuversichtlich, dass die grenzüberschreitenden Ausschreibungen dies ebenfalls werden."

Grundlage für die geöffnete Ausschreibung bilden die im Juli dieses Jahres unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung. Dänemark plant, noch in diesem Jahr ebenfalls eine Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, an denen sich auch Standorte in Deutschland beteiligen dürfen.

Im Rahmen der heute bekannt gegebenen geöffneten Ausschreibung können Gebote für Photovoltaikanlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlagserteilung ist die Gebotshöhe, unabhängig vom Standort der Anlagen. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich in Dänemark und in Deutschland grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung.

Mit der Kooperation wird die regionale Energiezusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland gestärkt und eine Vorgabe der Europäischen Kommission erfüllt. Entscheidend ist, dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil ist und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern hat. Aus diesem Grund basiert die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und setzt den physikalischen Stromimport voraus.


Nähere Informationen zur Ausschreibung

Investoren können ihre Gebote für diese Ausschreibung bis zum 23. November 2016 bei der Bundesnetzagentur abgeben. Geboten wird auf den Vergütungswert pro Kilowattstunde (anzulegender Wert) für eine Anlage.

Für diesen Gebotstermin beträgt die maximale Anlagengröße 10 MW, das Höchstgebot 11,09 Cent pro Kilowattstunde und das Ausschreibungsvolumen 50 MW. Die Bundesnetzagentur hat auch für diese Ausschreibung eigene Formularvorgaben entwickelt.

Diese Ausschreibung tritt ergänzend neben die reguläre nächste nationale Ausschreibungsrunde, für die bis zum 1. Dezember 2016 Gebote für Photovoltaikanlagen in Deutschland abgegeben werden können. Die beiden Ausschreibungen laufen daher teilweise parallel. Bieter können bei beiden Ausschreibungen Gebote abgeben. Sofern sie bereits bei der geöffneten Ausschreibung am 23. November 2016 einen Zuschlag erhalten, können sie bereits abgegebene Gebote noch rechtzeitig für die nationale Dezember-Ausschreibung zurücknehmen oder erst ihre Gebote für diese Ausschreibung abgeben, nachdem die Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung feststehen. Die Möglichkeit, an beiden Ausschreibungen teilzunehmen, erhöht den Wettbewerb bei beiden Ausschreibungen.

Während in den nationalen Ausschreibungsrunden die Preise derzeit im "pay-as-bid"-Verfahren ermittelt werden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommt, gilt bei dieser Ausschreibung das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus wurde im vergangenen Jahr auch bei den nationalen Ausschreibungen getestet.

Die Ausschreibung ist unter http://www.bundesnetzagentur.de/pv-ausschreibung-dk veröffentlicht. Dort befindet sich auch eine englische Übersetzung. Fragen zu den Ausschreibungsverfahren sind an ee-ausschreibungen@bnetza.de zu richten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12.10.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2016

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